pysnake
20.04.2012, 16:29
Hier nun die "Antwort" von da: http://free-hack.com/showthread.php?p=589812
«Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar.»
Diese Meldung werden Musikfans noch häufig sehen.
Ein Gericht verurteilt die Online-Plattform dazu, Videos besser gegen Urheberrechtsverstösse zu schützen.
http://www.20min.ch/dyim/0f37c0/B.M600,1000/images/content/2/8/2/28230612/4/topelement.jpg
Im Streit zwischen dem Video-Portal Youtube und der deutschen Musikrechte-Gesellschaft Gema um die Nutzung von
Musikvideos im Internet hat das Hamburger Landgericht am Freitag sein Urteil gefällt.
Die Kammer verurteilte Youtube, Musikvideos im Internet künftig besser gegen Urheberrechtsverstösse zu schützen.
Das Urteil der deutschen Richter hat für die Nutzer in der Schweiz allerdings keine Auswirkungen.
Bei dem Streit geht es nur vordergründig um die von der Gema verlangte Sperrung von mehreren Titeln.
Im Kern wollen die Rechteverwerter erreichen, dass die Videoplattform Urheber dafür bezahlt, wenn sie deren Filme und Musik weiterverbreitet.
Die Google-Tochter Youtube argumentierte, dass sie selbst lediglich die Plattform für das Hochladen von Musikvideos im Internet zur Verfügung
stelle und sie für die Inhalte nicht verantwortlich gemacht werden könne.
Teilsieg für die Gema
Gema hatte von Youtube verlangt, zwölf urheberrechtlich geschützte Musikvideos zu sperren und auch künftig nicht mehr
zugänglich zu machen, weil Youtube dafür aus ihrer Sicht keine Lizenzrechte besitzt.
Für sieben dieser zwölf Videos hat der zuständige Richter nun eine Veröffentlichung in Deutschland untersagt.
Unter den betroffenen Liedern sind unter anderem «Rivers of Babylon» von Boney M. und «Lieder die wie Brücken sind» von Rolf Zuckowski.
Für die fünf übrigen Videos sei das Verbot nicht relevant, erklärte der Richter.
Die Gema vertritt dabei längst nicht die Interessen aller Künstler.
So hat die bekannte deutsche Band «Die Ärzte» vor Kurzem Videos zu allen Songs ihrer neuen CD auf YouTube veröffentlicht.
YouTube muss nur nach Beschwerden handeln
Youtube müsse in Deutschland künftig darauf achten, welche Videos aufgeschaltet werden und sei im Fall von Beschwerden verantwortlich, befand das Landgericht weiter.
Die Internetplattform müsse mit geeigneter Software dafür sorgen, dass die betroffenen Lieder nicht erneut hochgeladen würden.
Eine Nutzungsvereinbarung zwischen der Gema und Youtube war 2009 ausgelaufen, neue Lizenzverhandlungen führten wegen unterschiedlicher Vorstellungen zu keinem Ergebnis.
«Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar.»
Diese Meldung werden Musikfans noch häufig sehen.
Ein Gericht verurteilt die Online-Plattform dazu, Videos besser gegen Urheberrechtsverstösse zu schützen.
http://www.20min.ch/dyim/0f37c0/B.M600,1000/images/content/2/8/2/28230612/4/topelement.jpg
Im Streit zwischen dem Video-Portal Youtube und der deutschen Musikrechte-Gesellschaft Gema um die Nutzung von
Musikvideos im Internet hat das Hamburger Landgericht am Freitag sein Urteil gefällt.
Die Kammer verurteilte Youtube, Musikvideos im Internet künftig besser gegen Urheberrechtsverstösse zu schützen.
Das Urteil der deutschen Richter hat für die Nutzer in der Schweiz allerdings keine Auswirkungen.
Bei dem Streit geht es nur vordergründig um die von der Gema verlangte Sperrung von mehreren Titeln.
Im Kern wollen die Rechteverwerter erreichen, dass die Videoplattform Urheber dafür bezahlt, wenn sie deren Filme und Musik weiterverbreitet.
Die Google-Tochter Youtube argumentierte, dass sie selbst lediglich die Plattform für das Hochladen von Musikvideos im Internet zur Verfügung
stelle und sie für die Inhalte nicht verantwortlich gemacht werden könne.
Teilsieg für die Gema
Gema hatte von Youtube verlangt, zwölf urheberrechtlich geschützte Musikvideos zu sperren und auch künftig nicht mehr
zugänglich zu machen, weil Youtube dafür aus ihrer Sicht keine Lizenzrechte besitzt.
Für sieben dieser zwölf Videos hat der zuständige Richter nun eine Veröffentlichung in Deutschland untersagt.
Unter den betroffenen Liedern sind unter anderem «Rivers of Babylon» von Boney M. und «Lieder die wie Brücken sind» von Rolf Zuckowski.
Für die fünf übrigen Videos sei das Verbot nicht relevant, erklärte der Richter.
Die Gema vertritt dabei längst nicht die Interessen aller Künstler.
So hat die bekannte deutsche Band «Die Ärzte» vor Kurzem Videos zu allen Songs ihrer neuen CD auf YouTube veröffentlicht.
YouTube muss nur nach Beschwerden handeln
Youtube müsse in Deutschland künftig darauf achten, welche Videos aufgeschaltet werden und sei im Fall von Beschwerden verantwortlich, befand das Landgericht weiter.
Die Internetplattform müsse mit geeigneter Software dafür sorgen, dass die betroffenen Lieder nicht erneut hochgeladen würden.
Eine Nutzungsvereinbarung zwischen der Gema und Youtube war 2009 ausgelaufen, neue Lizenzverhandlungen führten wegen unterschiedlicher Vorstellungen zu keinem Ergebnis.