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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage wegen Untermieter



coRe_cuLT
09.08.2012, 12:36
Hi,

Ich wohne noch bei meiner Mutter in der Wohnung. Meine Freundin ist seit ca. 3 Jahren bei mir.

Unser Vermieter hatte noch nie etwas gesagt, und jetzt kommt er und fragte ob meine Freundin hier angemeldet ist. Er meinte dann i-was wegen Untermieter etc.

Sie ist hier nicht gemeldet, schäft aber da.

Ist das strafbar? - Muss sie angemeldet werden?

MfG

Sawyer
09.08.2012, 13:07
Wenn sie nur bei dir schläft denke ich nicht. Wenn sie allerdings richtig bei dir mit wohnt könnte das schon zutreffen und sie muss angemeldet sein. Allerdings ist das nur meine Persönliche Einschätzung, wie das genau aussieht kann ich dir auch nicht explizit sagen.

MfG, Sawyer

coRe_cuLT
09.08.2012, 13:11
Danke.

Ich weiß nicht ab wann man Wohnen von schlafen unterscheiden kann. Sie schläft halt jeden Tag hier. Aber alles andere läuft über ihren angemeldeten Wohnsitz (Briefe, usw.).

Aber wieso kommt er nicht direkt am Anfang sondern erst nach 3 Jahren. Somit kann man doch davon ausgehen das es den Vermieter auch vor 3 Jahren nicht gestört hat?

Sawyer
09.08.2012, 13:34
Diese Frage solltest du deinem Vermieter stellen. Wenn sie also nur bei dir schläft, kann man sicherlich nicht von einer Untermieter Situation sprechen.

Bonkers
09.08.2012, 13:39
Haushalte
Haushalte sind Personengemeinschaften, die zusammenwohnen und eine gemeinsame Hauswirtschaft führen.
Nicht dazu rechnen nur vorübergehend anwesende Besucher und Gäste sowie häusliches Personal, das nicht in
der Wohnung übernachtet. Auch eine allein wohnende und wirtschaftende Person kann einen eigenen Haushalt
bilden (z. B. ein Untermieter). Entscheidendes Merkmal ist das selbstständige Wirtschaften des
Haushaltsmitgliedes. Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber
Privathaushalte beherbergen (z. B. Haushalt des Anstaltsleiters).


http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&ved=0CF4QFjAD&url=http%3A%2F%2Fwww.statistik.sachsen.de%2Fdownlo ad%2F010_GB-Wohnen%2FF_1_Def.pdf&ei=Mq8jUNnoOIbZtAbd9YGYAw&usg=AFQjCNEbIWQNlfKo8x0KN05bNVur1Bz24g

Laut der Definition wohnt deine Freundin bei dir.

cby
09.08.2012, 13:47
Könnte unter Umständen ein Kündigungsgrund sein.

coRe_cuLT
09.08.2012, 13:58
Könnte unter Umständen ein Kündigungsgrund sein.

Ja aber doch nicht nach 3 Jahren erst? - Er wusste von Anfang an davon?

cby
09.08.2012, 14:01
Das spielt keine Rolle. Vielleicht sucht er auch nur ein Kündigungsgrund.

coRe_cuLT
09.08.2012, 14:06
Das spielt keine Rolle. Vielleicht sucht er auch nur ein Kündigungsgrund.

Das kann sein. Naja egal wir wohnen sowieso nicht mehr lange hier.

NSK
05.05.2015, 21:38
Ich weiß ich weiß ich weiß,man soll keine alten Themen aufwärmen, gibt aber sicherlich noch andere die sich dafür Interessieren.
Also sie ist lt. Gesetz Untermietrin bzw. Anmeldepflichtig da sie über längeren Zeitraum kontinuierlich dort schläft/wohnt(Wie in dem Auszug ein paar Posts weiter vorne bereits aufgezeigt)
Mögliche Gründe warum er das Anspricht:
-Kündigungsgrund
-Mietpreiserhöhung

mfG