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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [F] Körperverletzung



packman
15.11.2015, 10:58
Einen wunderschönen Guten Morgen,

vor ca. 2 Monaten hat ein Türsteher, nennen wir ihn Max, 28 Jahre alt, sein ersten Tag als Türsteher in einer fremden Stadt gearbeitet.

Ein sehr betrunkener Gast, namens Ronald, 25 Jahre, wurde von einem Kollegen von Max aus der Diskothek verwiesen, da er rumstinkerte, und anderen Frauen ständig belästigt hat.

Der Kollege übergab dem Max den Ronald, und der Kollege verschwandt wieder in der Diskothek.
Vor der Tür verhielt sich der Gast sehr aggressiv und beleidigte den Max ständig.

Daraufhin erteilte Max, dem Ronald Platzverbot. Diese wollte er nicht nachkommen, und versuchte ständig wieder Zutritt in die Disse zu erlangen. Daraufhin blockierte Max, dem Ronald, den Weg und schob ihn zunächst erst einmal sanft aus dem zuständigem Platz.

Bisschen Abseits der Disse, provizierte Ronald, weiterhin den Türsteher mit Beleidigungen und forderte ständig dem Max zu einem Kampf heraus.
Das Opfer Ronald, gibt dem Türsteher eine Backpfeife, woraufhin der Max, mit einem Haken, wie aus einem boxlehrbuch, den Ronald nieder streckte. (Ein einziger Schlag)

Ronald war bewusstlos, bis der Notarzt eintraff.
Ronald hatte 2,4 Promille und Amphetamin im Blut.

Körperliche Verletzung > Jochbeinbruch, Oberkiefer fraktur
Ronald verweilte 2 Tage im Krankenhaus und wurde entlassen. Ihm wurde empfohlen die betroffenen stelle/n zu kühlen und 3 Wochen, kein festes Kost zu sich nehmen.

Es wurde eine zivilrechtliche Klage wegen Schadenersatz eingeleitet und automatisch, da auch gleich die Polizei kam, strafrechtliche verfolgung.

Nun hat aber Roland, da er ein recht bekannter in der Stadt ist, diversen Leuten beauftragt, eine Falschaussage bei der Polizei zu machen, die angeben, dass der Türsteher praktisch
grundlos ihn niederstreckte.

Max hat leider keine Zeugen, die diesen vorfall beobachte.

Max ist nicht vorbestraft, DrogenSpeichelSchnelltest ergab negativ und hatte 0,00 Promille.

Meine Frage ist:

Kommt Roland damit durch?
Mit welche Strafe könnte Max rechnen strafrechtlich?
Wie hoch könnte der Schadenersatz sein?

Vielen Dank Schon mal im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

B1nary
15.11.2015, 15:51
Ich denke, der Türsteher hat überreagiert. Natürlich würde ich eine Ohrfeige auch nicht einfach so dulden, aber bewusstlos schlagen mit den erwähnten Nachwirkungen?!
Von einem trainierten und erfahrenen Türsteher würde ich woh etwas mehr Selbstbeherrschung erwarten. Kollegen rufen, zu Boden bringen und Anzeige erstatten. Das wäre wohl der richtige Weg gewesen. Aber gut, Kurzschlusshandlung. Kann ich auch irgendwie verstehen.

Er könnte sich evtl. auf Notwehr berufen, aber schwierig zu sagen. Ein nüchterner, überlegener Mann gegen einen volltrunkenen Pöbler....

Barny
15.11.2015, 18:48
Hiho!

Vorerst sei gesagt, dass ein Türsteher die selben Rechte und Pflichten hat wie ein normaler Besucher der Diskothek, mit einer Ausnahme: Er hat das Hausrecht. Das heißt im herkömmlichen Sinne nur, dass er Leute der Diskothek verweisen darf. Dies darf er aber unter keinen Umständen mit Gewalt tun. In einem solchen Fall oder einem Härteren, steht der Türsteher in der Pflicht die Polizei zu rufen, welche als einzige einen Platzverweis aussprechen dürfen!

Der Türsteher hat demnach rechtswidrig gehandelt und wird wahrscheinlich eine Anzeige wegen (gefährlicher) Körperverletzung bekommen. Falls der Türsteher Widerspruch einlegt, wird es wohl in einer Untersuchung enden, und es gilt sich Zeugen zu besorgen. Angemerkt sei noch, dass es ein ziemlich dummes Verhalten des Türstehers war, und es prinzipiell immer gilt, dass soetwas nur in Zusammenarbeit mit den eigenen Kollegen und der Polizei geregelt wird, und nicht alleine mit dem Gast in einer dunklen Ecke. Vielleicht lassen sich noch Zeugen finden, welche den Streit unmittelbar vor der Tür mitbekommen haben und den Gast möglicherweise als agressiv wahrgenommen haben. Könnte strafmildernd wirken. Die Körperverletzung hat stattgefunden und ob es Notwehr war kann er nicht beweisen.

Ich möchte zu meinen Post noch sagen, dass ich kein Anwalt bin und auch so nichts mit Jura zu tun habe, allerdings habe ich im ähnlichen Bereichen selber nebenher gearbeitet. Empfehlen würde ich auf alle Fälle einen Anwalt einzuschalten!
Falls finanzielle Aspekte hier ne Rolle spielen oder keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, so kann man sich beim zuständigen Gericht einen "Beratungsschein" holen um sich anwaltlich beraten zu lassen. Als nächsten Schritt wäre dann die "Gerichtskostenbeihilfe" zu beantragen.

In diesem Sinne wünsche ich viel Glück und Erfolg!

mfg

Barny

Cystasy
15.11.2015, 19:08
Meine Meinung: Da hat der Türsteher krass übertrieben.

Wenn jemand einem Platzverweis nicht nachkommt, und provoziert, ruft man normalerweise die Polizei und schildert den Fall.
Aber sicherlich wird man ihn nicht so krass Boxen das er Minutenlang bewusstlos ist.. das ist extrem krass übertrieben & in keinem Verhältnis zu einer Backenwatsche.. aber sowas von keinem.

IRET
15.11.2015, 21:29
Der Türsteher ist eine Muschi.
Rechtlich gesehen hat er aber über das Notwehrgesetz hinaus gehandelt. Er hätte die Gefahr mit "auf den Bode drücken" bändigen sollen (mir fällt das Wort einfach nicht ein). Prinzipiell wird er damit durchkommen. Dein Türsteher kann natürlich eine Gegenanzeige machen oder auf Notwehr plädieren. Ich würde ihn aber erstmals blechen lassen als Richter.

Cystasy
15.11.2015, 21:54
Der Türsteher ist eine Muschi.
Rechtlich gesehen hat er aber über das Notwehrgesetz hinaus gehandelt. Er hätte die Gefahr mit "auf den Bode drücken" bändigen sollen (mir fällt das Wort einfach nicht ein). Prinzipiell wird er damit durchkommen. Dein Türsteher kann natürlich eine Gegenanzeige machen oder auf Notwehr plädieren. Ich würde ihn aber erstmals blechen lassen als Richter.

Zählt es als Notwehr jemanden bewusstlos zu schlagen? Ich weiß ja nicht..
Gabs da nicht eine Reglung die besagt das man als Notwehr nur das minimal notwendige tun darf um die Gefahr / Person in den Griff zu bekommen?
Weiß ja nicht ob da Bewusstlos schlagen dann noch als Notwehr gewertet werden kann (Verhältnismäßig gesehen).. aber das muss wohl der Richter dann entscheiden.

B1nary
16.11.2015, 09:23
Zählt es als Notwehr jemanden bewusstlos zu schlagen? Ich weiß ja nicht..
Gabs da nicht eine Reglung die besagt das man als Notwehr nur das minimal notwendige tun darf um die Gefahr / Person in den Griff zu bekommen?
Weiß ja nicht ob da Bewusstlos schlagen dann noch als Notwehr gewertet werden kann (Verhältnismäßig gesehen).. aber das muss wohl der Richter dann entscheiden.

IRET hatte ja geschrieben, dass der Türsteher über das Notwehrgesetz hinaus gehandelt hat. Demnach also keine Notwehr, wobei der §32 StGB da viel Spielraum lässt


Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Die Ohrfeige stellt den rechtswidrigen Angriff dar, Frage ist bloß, ob sie gegenwärtigen ist. Darunter verstehe ich eher das dauerhafte Einschlagen auf eine Person bzw. das immer wieder und wieder machen. Ne Ohrfeige und dann wieder paar Schritte zurück torkeln ist das wohl er eher nicht...

packman
16.11.2015, 09:52
Der Türsteher ist eine Muschi.
Rechtlich gesehen hat er aber über das Notwehrgesetz hinaus gehandelt. Er hätte die Gefahr mit "auf den Bode drücken" bändigen sollen (mir fällt das Wort einfach nicht ein). Prinzipiell wird er damit durchkommen. Dein Türsteher kann natürlich eine Gegenanzeige machen oder auf Notwehr plädieren. Ich würde ihn aber erstmals blechen lassen als Richter.

Das der Türsteher eine Muschi ist, wage ich zu bezweifeln, aber im Internet traut man sich ja immer sowas zu äußern, dass ist aber wiederum ein anderes Thema...

Aufjedenfall kann der Türsteher auf Notwehr plädieren, notwehr gilt immer dann um sich oder anderen zu schützen. Und das tut er hier aufjedenfall...
Jedoch wenn er ein zweites mal, nachdem er auf dem Boden liegt, oder öfters zu schlägt oder tritt, dann hebt sich das ganze natürlich auf...

Die Frage ist nur, kommt der Opfer damit durch? Da seine Freunde ja für Ihn aussagen, dass der Türsteher ohne Grund zugeschlagen hat?

IRET
16.11.2015, 10:25
Das der Türsteher eine Muschi ist, wage ich zu bezweifeln, aber im Internet traut man sich ja immer sowas zu äußern, dass ist aber wiederum ein anderes Thema...

Aufjedenfall kann der Türsteher auf Notwehr plädieren, notwehr gilt immer dann um sich oder anderen zu schützen. Und das tut er hier aufjedenfall...
Jedoch wenn er ein zweites mal, nachdem er auf dem Boden liegt, oder öfters zu schlägt oder tritt, dann hebt sich das ganze natürlich auf...

Die Frage ist nur, kommt der Opfer damit durch? Da seine Freunde ja für Ihn aussagen, dass der Türsteher ohne Grund zugeschlagen hat?

Ach, du kennst mich nicht ;). Ein Türsteher sollte eine einschlägige Ausbildung haben. Darunter fällt auch dass man in solchen Situationen nicht emotional handelt, sondern einen kühlen Kopf behält und angemessen reagiert. Das heißt mit Deeskalation oder im Notfall halt Fixierung (das Wort hab ich gesucht).
Notwehr findet hier schon lange nicht mehr statt. Allein dadurch dass er höchstwahrscheinlich Kampfsport betreibt oder körperlich viel mehr Kraft hat. Das heißt er ist überlegen und kann in beiden Fällen angemessen handeln. Dazu kommt noch dass der Gegenüber dies nicht mehr konnte. Wäre er kein Türsteher, dann wäre das nicht so streng, aber Türsteher müssen mit sowas leider rechnen.
Und der Grund warum er in meinen Augen eine Muschi ist, ist genau der. Dass er emotional gehandelt hat und unangemessen überreagiert hat. Wenn das wen in der Freizeit passiert, kann ich das verstehen und hier würde die Notwehr auch eher gelten.

packman
16.11.2015, 11:10
Ach, du kennst mich nicht ;). Ein Türsteher sollte eine einschlägige Ausbildung haben. Darunter fällt auch dass man in solchen Situationen nicht emotional handelt, sondern einen kühlen Kopf behält und angemessen reagiert. Das heißt mit Deeskalation oder im Notfall halt Fixierung (das Wort hab ich gesucht).
Notwehr findet hier schon lange nicht mehr statt. Allein dadurch dass er höchstwahrscheinlich Kampfsport betreibt oder körperlich viel mehr Kraft hat. Das heißt er ist überlegen und kann in beiden Fällen angemessen handeln. Dazu kommt noch dass der Gegenüber dies nicht mehr konnte. Wäre er kein Türsteher, dann wäre das nicht so streng, aber Türsteher müssen mit sowas leider rechnen.
Und der Grund warum er in meinen Augen eine Muschi ist, ist genau der. Dass er emotional gehandelt hat und unangemessen überreagiert hat. Wenn das wen in der Freizeit passiert, kann ich das verstehen und hier würde die Notwehr auch eher gelten.

Blödsinn was du hier von dir gibst.
Ein Türsteher ist Haar genauso zu behandeln wie jeder normaler anderer Bürger, mit dem Unterschied das er halt Hausrecht besitzt.
Auch darf ein Türsteher KEINEN fixieren, nur wenn Rechtswiedrig gehandelt wurde und ein Fluchtgefahr besteht. Aber das darf auch jeder "normaler" Burger, nur so zur Info nebenbei.

Zudem spielt es absolut keine Rolle ob jemand körperlich Überlegen ist. Wär ja lustig... wenn so geahndet wird :D... hättest du 10kg weniger, hättest du so reagieren dürfen, aber so leider nicht..
Schon lang nicht mehr so ein bullshit gehört :D

Kampfsport betreibt er keines..

IRET
16.11.2015, 12:49
Blödsinn was du hier von dir gibst.
Ein Türsteher ist Haar genauso zu behandeln wie jeder normaler anderer Bürger, mit dem Unterschied das er halt Hausrecht besitzt.
Auch darf ein Türsteher KEINEN fixieren, nur wenn Rechtswiedrig gehandelt wurde und ein Fluchtgefahr besteht. Aber das darf auch jeder "normaler" Burger, nur so zur Info nebenbei.

Zudem spielt es absolut keine Rolle ob jemand körperlich Überlegen ist. Wär ja lustig... wenn so geahndet wird :D... hättest du 10kg weniger, hättest du so reagieren dürfen, aber so leider nicht..
Schon lang nicht mehr so ein bullshit gehört :D

Kampfsport betreibt er keines..

Subjektive Meinung ohne Argumente gegen subjektive Meinung mit Argumenten. Das gibt keine Lösung ;).
Und du hast wohl keine Ahnung was ich dir sagen wollte. Er hätte ihn ohne Probleme fixieren können. Das wäre rechtlich einbahnfrei gewesen, da es im Rahmen der Notwehr gewesen wäre. Ihn aber eine zu geben, dass er schwere Verletzungen erleidet ist eindeutig übertrieben und fällt in meinen Augen nicht mehr unter Notwehr. Aber um es mal in einer anderen Sprache auszudrücken. Dein Türsteher ist mit einer Puffen auf eine Messerstecherei gekommen.

brootforce
16.11.2015, 13:06
Die Frage ist nur, kommt der Opfer damit durch? Da seine Freunde ja für Ihn aussagen, dass der Türsteher ohne Grund zugeschlagen hat?

Dem Richter steht es frei, den Zeugen des Angeklagten zu glauben oder nicht. Er kann auch einfach sagen, dass diese Unglaubwürdig sind, dann ist es egal wie viele der Kläger vorbringt. Auch wenn es sich ein wenig nach USA anhört, würde ich versuchen die Zeugen unglaubwürdig zu machen.

Wenn die Zeugen nicht am "Tatort" waren, müssen sie woanders gewesen sein und da hat sie vielleicht jemand gesehen.. Wurden sie vom Krankenwagenpersonall gesehen? Hat die antreffende Polizei sie gesehen? Was ist mit dem Türsteherkollegen, der muss den Kläger ja auch erlebt haben.

Generell gilt, dass Zeugen eines der schlechtesten Beweismittel sind.

Ich würde an der Stelle des Türstehers, gehen wir einfach mal davon aus, dass du die Wahrheit sagst, alle Beweise sammeln die er finden kann. Gab es irgendwo Kameras? Gibt es jemanden an der Bar, dem er sich gegenüber scheiße verhalten hat? Ist er vorbestraft (vielleicht ist sowas schon mal passiert)?

Persönlich glaube ich nicht, dass der Türsteher davon kommt. Zum Einen ist er ein "Profi" und zum Anderen war er nüchtern. Wenn dich jemand mit einem schwarzen Gürtel in Karate verprügelt fällt seine Strafe einfach höher aus, weil man davon ausgeht das er weiß was er tut.

Ich würde auf "Bewährung" und Geldstrafe tippen, wenn er noch nicht vorbestraft ist aber ich bin kein Anwalt :D

Zweitopf
16.11.2015, 14:48
1. Frag in einem etwas spezifischerem Forum nach.

2. Suche einen Anwalt auf, die haben meistens ein bisschen Ahnung von sowas.

~Mfg

Mantrayana

blackberry
17.11.2015, 10:03
Der Türsteher ist eine Muschi.
Tut mir leid, aber das geht mir etwas zu schnell. Entnimmst du das aus der Angabe, dass dieser 28 Jahre alt ist, oder daraus, dass er Max heißt?


Er hätte die Gefahr mit "auf den Bode drücken" bändigen sollen (mir fällt das Wort einfach nicht ein).
Das Wort wäre wohl Boden (http://www.duden.de/rechtschreibung/Boden) (Substantiv, maskulin [d.h. es ist kein Muschiwort und auch kein Dingswort]) gewesen. Insofern gratuliere ich dir dazu, sehr nahe an das von dir gesuchte Wort heran gekommen zu sein.

Besser noch für Max: einen Kollege herbeirufen, die Polize verständigen und Ronald währenddessen nicht die Fräss einschlagen.

Max würde übrigens im Weiteren gut daran tun sich an einen kompetenten Anwalt zu wenden, anstatt einen Freund oder sein Alter Ego in einem Forum nach juristischem Rat fragen zu lassen.

jarbukk
18.11.2015, 18:30
100% notwehr, hatte mein bruders auch schonmal gehabt , lange verhandlung , viele zeugen , viel stress , aber am ende solange du ihn nicht getreten hast als er aufm boden war....

Lindor
18.11.2015, 19:49
100% notwehr, hatte mein bruders auch schonmal gehabt , lange verhandlung , viele zeugen , viel stress , aber am ende solange du ihn nicht getreten hast als er aufm boden war....

Völlig richtig. Formell formuliert wird von der "Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden" gesprochen. Sinngemäß ist also fast alles legitimiert. Nur das Treten des Angreifers, wenn er auf dem Boden liegt, bildet eine Ausnahme.
Wie es allerdings rechtlich aussieht, wenn man den Angreifer, nach einer Ohrfeige, erst durch einen Schuss in den Oberschenkel niederstreckt (legitime Notwehr) und ihn dann auf dem Boden liegend tritt kann ich dir leider nicht sagen...