Bundesverfassungsgericht verlängert Anordnung gegen Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht hat die Anordnung, dass die Vorratsdatenspeicherung nur mit Einschränkungen erfolgen dürfe, um weitere sechs Monate verlängert und fordert die Bundesregierung auf, erneut über die Vorteile, die diese mit sich bringen würde, zu referieren.
Laut Angaben des Gerichts liegt von über 34.000 Bürgern eine "Massenklage" gegen die sechsmonatige Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten, darunter die von Internet, Telefon und Handy, vor.
Aus dem Beschluss geht hervor, dass die am 11. März 2008 erteilte Anweisung, für weitere sechs Monate gültig sei. Diese Anweisung sagt aus, dass eine Speicherung der Daten vorerst gerechtfertigt sei, diese aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten genutzt werden dürften.
Einige Provider haben gerichtliche Beschlüsse erwirkt, die eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung bis zum endgültigen Urteil nicht verpflichtend macht.