50.000 Unterschriften sind nötig, um den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages dazu zu zwingen, sich mit der Initiative 108e zu beschäftigen. Vor wenigen Monaten wollte man diese Angelegenheit in Berlin am liebsten totschweigen. Wie korrupt sind unsere Politiker?
Leben wir in einer Bananenrepublik oder in einem Rechtsstaat? Uns Bundesbürgern muss die Situation unwirklich vorkommen. Während sich der einfache Bürger für jede Handlung rechtfertigen muss, ist es noch immer in Deutschland legal, einen Abgeordneten zugunsten Dritter oder außerhalb des Parlaments zu bestechen. Deren Handlungen außerhalb des Parlaments oder den Ausschüssen sowie eine Beeinflussung durch Vorteilsgewährung gegenüber Dritten werden vom deutschen Recht bis dato nicht erfasst. Wird der Abgeordnete selbst beschenkt oder andersartig bevorzugt, ist dies strafbar. Wenn aber der Ehemann, Lebensgefährte, Freund oder ein Familienmitglied Vorteile vom Amt des Politikers hat, so kann dies nicht strafrechtlich behandelt werden. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes werden für die gleichen Delikte allerdings haftbar gemacht, die Ausnahme gilt nur für die Abgeordneten selbst. Und diese wird von ihnen in Deutschland vor einer Veränderung bewahrt.
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Deutschland hat bereits 2003 die UN-Konvention „UNCAC“ (United Nations Convention against Corruption“ unterzeichnet. Darauf hätte eine Änderung von § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) folgen sollen, um den Straftatbestand zu erweitern", erklärt Daniel Flachshaar von der Piratenpartei Deutschland. Fast unbemerkt von den Medien verhindert eine parlamentarische Mehrheit im Bundestag die Anpassung des Strafrechts. "
Sie werden schon wissen, warum", mutmaßt er.
Ende Februar 2010 lehnte es der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags sogar ab, eine Petition öffentlich zu behandeln, die eine Ratifizierung der UN-Konvention und eine angemessene Regelung des StGB § 108e forderte. Anstatt für Gerechtigkeit zu sorgen, wird das Thema ohne Angabe von Gründen einfach nicht besprochen. (
gulli:News berichtete!) Auch scheint es in Deutschland an selbstbewussten Politikern zu mangeln. Diese Gesetzeslücke wurde seit dem Jahr 2003 nur sehr selten öffentlich kritisiert.
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Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese Änderung des Strafrechts auf sich warten lässt. Politiker müssen auch hier mit gutem Beispiel vorangehen, um das Vertrauen der Menschen zurückzugewinnen. Wir möchten mit dieser Petition dafür sorgen, dass sich unsere Volksvertreter immer für ihr Handeln verantworten müssen. Dann finden hoffentlich mehr Bürger ihren Weg zu den Wahlurnen wieder“, ergänzt Daniel Flachshaar. Unabhängig davon, ob man damit tatsächlich die Politikmüdigkeit der Bundesbürger beheben kann, erscheint ein solcher Schritt mehr als sinnvoll.
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Sollten in einigen Wochen tatsächlich 50.000 Mitzeichner zusammen kommen, so muss sich der Petitionsausschuss zwingend mit diesen Forderungen auseinandersetzen. Wegen der Ablehnung als Online-Petition muss diese leider in ausgedruckter Form verschickt werden.
Weitere Infos und das Formular zum Ausdrucken findet sich
hier. Mit
diesem Dokument kann man direkt mehrere Unterschriften sammeln. Zusätzliche Logos für Blogs und Webseiten sind außerdem
hier verfügbar.
Quelle: Pressemitteilung