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Notwehr oder nicht?
Hallo F-H User,
Ich habe mal eine Frage ob die Folgende Situation Notwehr ist oder nicht:
Wir haben 2 Personen (A und B)
Person A greift Person B verbal an
Person B greift zurück an und fängt an Person A zu schubsen
Person A gibt Person B eine leichte Backpfeife
Person B holt aus und schlägt auf Person A ein.
Person B trifft 4x bis Person A einmal Person B ins Gesicht schlägt.
Person B hat ein Blaues Auge + Platzwunde
Hat Person A aus Notwehr gehandelt und wie würde es Ausgehen, wenn Person B Person A anzeigt.
Danke schonmal im Vorraus :)
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Ich dachte, dass es Notwehr ist, weil Person B zuerst auf Person A eingeschlagen hat und Person A so gehandelt hat, weil Person B sonst nichtmehr aufgehört hätte.
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Person A packt der Freundin von Person B auf die Hupen.
Person B tritt Person A in den Arsch.
Person A schlägt Person B ins Gesicht, weil er Angst hat, dass sein süßer kleiner Hintern nach weiteren Arschtritten nicht mehr so knackig aussieht.
Notwehr?
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Selbst wenn du einen Richter findest der das als Notwehr sehen würde, musst du ihm die Story erstmal so verkaufen, was nicht grade leicht ist...
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das klappt nur dann wenn du mit dem richter gut im kontakt bist oder deine freundin ist zufällig die tochter des richters xD
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Danke für eure Hilfe.
Mal sehen was bei rauskommt :)
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je nach alter geldstrafe oder sozialstunden .