unter 18 -> Vertrag wird nichtig -> ohne Vertrag keine Geldansprüche !
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unter 18 -> Vertrag wird nichtig -> ohne Vertrag keine Geldansprüche !
Stimmt schon nur das er es bewusst gemacht hat. Da bleibt noch der versuchte Betrug was auch eine Straftat ist...
Mfg
sehr richtig Philip[p] !
Nur muss das ihm erstmal einer Nachweisen - Dafür müsste ein Rechtsverfahren eingeleitet werden und das macht niemand bei einem Streitwert von 40 euro :)
Wie oft soll es ice2k denn noch wiederholen. Für den Threadstartet ist es wohl schon zu spät aber für alle anderen:
Gemäß §106 BGB gilt ein unter 18 Jähriger als Beschränkt Geschäftsfähig und kann keine rechtlich verbindliche Erklärungen abgeben. Außnahmen im BGB sind der sog. Taschengeldparagraf §110, vorherige Einwilligung der Erziehungsberechtigten §183, Genehmigung der Erziehungsberechtigten §184 und ausschließlich Vorteilhafte Rechtsgeschäfte §107.
Da hier nie ein Vertrag zustande gekommen ist, muss und kann auch keiner widerrufen werden.
Es reicht, wenn die Erziehungsberechtigten eine Kopie des Personalausweises in Verbindung mit dem Hinweis, dass auf Grund der beschränkten Geschäftsfähigkeit kein Vertrag geschlossen werden konnte, an die Firma schicken.