AW: Schmerzensgeld wegen Beinbruch
Ja mach mal, wäre interessant zu sehen.
Die fuckin' Krankenkassen in DE sind echt das Letzte! Da hört man in den Medien das sie einen Überschuss von 19,5 Milliarden Euro haben?!?! Gehts noch. Net mal ne Boni-Auszahlung an die Versicherten zahlt die Barmer GEK. Die haben direkt die Kündigung von mir gesehen...Dreckladen eh. Nun bin bei der AOK (keine Ahnung ob die besser sind). Da wurde mir wenigstens ne Sonderzahlung von 100 Euro pro Jahr versprochen, mal sehen. Naja, nach 7 Jahren Barmer GEK konnte man ja mal wechseln ne. ;)
Krankenkassen erzielen Milliarden-Überschuss - Tagesschau.de
AW: Schmerzensgeld wegen Beinbruch
Um Schmerzensgeldzahlungen und der Übernahme von behandlungskosten zu fordern muss der betreffende eine Anzeige mit Schuldspruch erhalten haben. Liegt das nciht in dieser Form vor (Typ macht Anzeige, du wirst schuldig gesprochen vor Gericht), gibt es keine rechtliche Handhabe.
2. Es handelte sich um einen Unfall, da es nicht deine Absicht war jemanden zu verletzen. Das bezahlt dann die Versicherung. Da es auf dem Weg zur Schule (oder davon weg) passierte haftet in diesem Fall die Schulversicherung.
Für mich stellt sich das ganze als plumper Versuch dar einem Trottel die Behandlungskosten aus dem Taschen zu ziehen. Die glauben du wärst so blöde und hättest die Hosen voll wenn da ein Brief, am besten noch mit Stempel und hochoffiziell kommt, so das du bezahlst was du nicht musst.
Dein Anwalt wird dir vermutlich was ähnliches sagen, und wenn nicht, versuche es zuerst noch bei einer anderen Kanzlei.
Mich würde der Fortschritt der Aktion auch interessieren.
AW: Schmerzensgeld wegen Beinbruch
Also ich hab noch nie von nem Fall gehört, in dem man nicht wofür belangt wurde wenn man unter 18 ist um dann später, wenn man volljährig ist, dafür zu zahlen. :surprised
Also entweder lässt mans sein oder man ziehts gleich durch. Aber das Verfahren einzustellen, um es dann später wieder aufzurollen klingt in meinen Ohren nach Betrug bzw. Ver*rsche. Wenn jemand so einen Fall kennt, dann bitte ich denjenigen, mich zu korrigieren.
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mtz hat recht ich kenne solch einen fall doch dabei handelte es sich um einen 15 Jährigen und eine halbestunde. Man wird nie erfahren weswegen das Urteil vermindert oder erhöht dadurch ausfällt.
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Hatte einen ähnlichen Fall vor ein paar Jahren. Ein Freund von mir wurde angegriffen und ich habe ihn verteidigt. Da der Angreifer nicht locker gelassen hat und auch mir gegenüber handgreiflich wurde, habe ich in der Notwehr ihm die Nase und das Jochbein gebrochen. Ich musste auch Schmerzensgeld zahlen und war vor Gericht. Es gab mehrere Zeugen vor Ort die auch vor Gericht ausgesagt haben das ich in Notwehr gehandelt habe. Das Gericht hat aber darauf plädiert das es übertriebene Notwehr war und ich das Schmerzensgeld zahlen muss.
Ich versteh es bis heute nicht. Es war ein Schlag von mir um den Angreifer eigentlich nur Handlungsunfähig zu machen aber der Richter meinte ich hätte auch mit weniger Kraft zuschlagen können. Wer aber zur Hölle denkt sich vor seinem schlag:"Bloß nicht zu viel Kraft, kann ja schlimmes passieren..."
Ich denke mal bei dir wird es ähnlich sein, übertriebene Notwehr, falls es bei dir auch unter Notwehr fällt.
Wie oder was es mit der Versicherung auf sich hat, weiß ich leider auch nicht.
AW: Schmerzensgeld wegen Beinbruch
Seit wann gibt es "übertriebene Notwehr"? Wenn mich jemand angreift darf ich den Penner aus Notwehr über den Haufen schießen, ist das nicht eigentlich so? Zumindest wenn das das einzige Mittel zur Wehr ist, weil ich vielleicht körperlich zu schwach bin um ihn anders kampfunfähig zu machen.
Ganz ehrlich, solche Urteile machen mich echt wütend. Man verteidigt jemanden, verbeult dem ANgreifer der einen selbst noch angreift ein bisschen die Nase und hat am Ende die Arschkarte gezogen. Und da wundert man sich das sich kein Schwein mehr für nen anderen interessiert und das man ungehindert Leute tottreten kann.
AW: Schmerzensgeld wegen Beinbruch
Die Gegenmaßnahme auf einen Angreifer muss verhältnismäßig sein. Das heißt wenn mich jemand nur mit Fäusten Angreift, darf ich ihn nicht mit einer Schusswaffen Niederstrecken.
Was den aktuellen Fall angeht: Ich kann mir nicht vorstellen das diese Forderung rechtmäßig ist. Das wohl schlechteste was du machen könntest, wäre wohl die geforderte Summe zu zahlen. Wie bereits einige gesagt haben, sollte der erste schritt sein einen Rechtsbeistand einzuschalten und sich über etwaige schritte beraten zu lassen.
MfG, Sawyer
AW: Schmerzensgeld wegen Beinbruch
Zitat:
Wenn mich jemand angreift darf ich den Penner aus Notwehr über den Haufen schießen, ist das nicht eigentlich so?
Zitat:
Die Gegenmaßnahme auf einen Angreifer muss verhältnismäßig sein.
Genau so sieht es eben aus. Wenn man dem Angreifer gegenüber aber Körperlich weit überlegen ist, kann auch schon ein einfacher Faustschlag wie in meinem Fall als übertriebene Notwehr geahndet werden.
Aus dem Grund haben viele Türsteher auch vor Gericht schlechte Karten, auch wenn sie nur aus Notwehr gehandelt haben.
AW: Schmerzensgeld wegen Beinbruch
Bedeutet verhältnismäßig das es die gleichen Waffen (Faust vs. Faust, Messer vs. Messer) sein müssen, oder das die Kräfte gleich sind?
Nehmen wir mal an ein besoffener Typ mit den Ausmaßen eines Wandschranks (2m hoch, 1,50 breit, 80% Muskelanteil bei 200kg Körpergewicht) greift mich dünnes hemdchen an, der könnte mich wie ein Streichholz durchbrechen. Darf ich dann im Sinne der Verhältnismäßigkeit nur meine Fäuste gegen seine Fäuste einsetzen, oder darf ich seine körperliche Kraft durch eine Waffe meinerseits kompensieren?
AW: Schmerzensgeld wegen Beinbruch
http://www.schuldnerakuthilfe.com/verjaehrung.html
In dem Fall sieht es so aus, als wäre zumindest noch das Recht auf Seiten der Krankenkasse, Geld zu fordern.
Ich würde auch zum Anwalt gehen, denn der Witz bei der Sache ist, dass die Forderung von einer Krankenkasse kommt. Greift hier nicht normalerweise die Unfallversicherung, die letztendlich den Schaden bei dir geltend machen muss?