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Code:
# § 202a StGB Ausspähen von Daten
# § 303a StGB Datenveränderung
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1.
Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2.
Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
Hauptsächlich hast du gegen diese Gesetzt im Strafgesetzbuch verstoßen.
Du hast dir zugang zu dem Admin Passwort verschafft und hast die Index.php
verändert. Die Zeit ist egal wie lang die Index.php in dem geänderten Zustand war.
Der Admin oder der Besitzer muss aber vor Gericht eine Lückenlose Beweißmittelsammlung vorlegen.
Diese werden vlt. auch schon bei der Staatsanwaltschaft geprüft.
Weil sonst dein Verteidiger eine leichte Beweißmittellücke aufführen kann die den Prozess direkt zum Kippen bringt.
Und in Sachen Computerkriminalität ist die Beweißlage erst Recht was schwierig.
mfg Instailer