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7.1 Rückzahlungsanspruch
Der Kartenbenutzer der paysafecard kann im Falle von missbräuchlicher Verwendung, Diebstahl oder Kündigung den Rücktausch des noch vorhandenen Kartenguthabens - sofern dieses Guthaben mindestens Euro 10,-- beträgt - in Form einer Überweisung auf sein Konto verlangen. Der Kartenbenutzer hat seinen Rücktauschwunsch schriftlich unter Bekanntgabe seiner Bankverbindung und mit Zusendung seiner Adresse, einer lesbaren Kopie seines Lichtbildausweises und einer lesbare Kopie seiner paysafecard, bekanntzugeben, wobei ein Rücktausch im Falle von missbräuchlicher Verwendung oder Diebstahl erst nach Sperre (siehe Punkt 4.4) des der betreffenden paysafecard zugeordneten Guthabens erfolgen kann. Im Fall des Rücktauschs wird dem Kartenbenutzer für jede einzelne paysafecard eine angemessene Bearbeitungsgebühr - wie oben in Punkt 4.4 beschrieben - verrechnet, die vom Rücktauschbetrag in Abzug gebracht wird.
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