Re: Rechtliche Lage bezüglich Trojaner / Stealer / Malware
Zitat:
Zitat von xsjpp
Ist der Besitz von Trojaner (Malware im allgeneinen) verboten? Ja
Ist der Versuch einen Trojaner/Stealer zu programmieren strafbar? Ja
Stellt das nicht einen Widerspruch zu unten stehendem Paragraphen dar!?
Denn wenn ich (trotz) Einwilligung eines Freundes einen Trojaner bei ihm betreibe, so bin ich doch folglich auch im Besitz desselben (was ja laut obiger Aussage strafbar wäre, aber laut Paragraph §202a widerum nicht......).
Zitat:
Zitat von xsjpp
Möglich ist allerdings eine Einwilligung zum §202a (Ausspähen von Daten). Liegt also von einem Freund eine Einwilligung vor, den eigenen Computer zu Testzwecken anzugreifen, so entfällt folglich auch die Strafbarkeit der Vorbereitung. Der Besitz von Malware könnte somit straffrei sein.
Phantom