LEUTE !!!
Kinderpornografie beinhaltet das Wort KINDER !!!
Kindeporn -> U14
Jugendporn -> 14-17
Erlaubter Porn -> 18+
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LEUTE !!!
Kinderpornografie beinhaltet das Wort KINDER !!!
Kindeporn -> U14
Jugendporn -> 14-17
Erlaubter Porn -> 18+
Falls ihr Freund die Fotos ja von ihrer Webcam aufgenommen hat, kann sie sich ja sicherlich erinnern, wenn sie sich vor der Cam ausgezogen hat.
Somit kannst du Beweisen das du die Bilder nicht gemacht hast und nur einer von vielen warst der sie verteilt hat.
Falls du ihr aber irgendwie n Trojaner untergejubelt hast und die Bilder so bekommen hast, bist du fett im ARSCH.
OT: Da bestätigen sich mal wieder meine Vermutungen, dass selbst die jungen & dummen weiber schon mit 16 irgendwelche Fickfotos an ihre Freunde schicken...
B2T: Verdient.
Hachja solche Fälle ham wir derzeiten ziemlich oft anner Schule ;) Klassenkamerad von mir wurd auch angezeigt und is erstmal nich zu Vorladung erschien. Das Mädel hat die Anzeige fallengelassen aber der Typ musste halt sozi-Stunden abackern weil er strickt zu dämlich war sichn wecker zu stelln -.- Naja aber wie hier auch schon des öfteren angedeutet, am besten gehste persönlich hin, und Entschuldigst dich und fragste wie und ob du's wieder gut machen kannst. Ansonsten ja höchstens Geldstrafe und/oder Sozialstunden. ich denke eher weniger das man dich auf Kinderpornographie festnageln wird, da ja auch die Umstände dieser Tat begutachtet werden ;) Aber ich hoffe das allein der ganze Trouble um die Sache dir ne Lehre ist.
20 Sozialstunden und das wars.. das mädchen tut mir leid, erst 16 und schon so ne kacke am hals.
Das ganze ist generell auch als Verbreiter strafbar.
Zitiert aus WikipediaZitat:
Verbreitung
Die Verbreitung von Pornografie (in Form von pornografischen Schriften, Bildern, Tonträgern, Filmen und Videos) unterlag zu verschiedenen Zeiten der staatlichen Zensur. Wegen des in Art. 5 Abs. 1 GG verankerten Verbots der Vorzensur ist die Verbreitung von Pornografie in Deutschland grundsätzlich nicht mehr verboten, sondern nur noch aus Gründen des Jugendschutzes stark eingeschränkt.
Verboten ist die Verbreitung von Pornografie gemäß § 184 StGB an Personen unter 18 Jahren. Lediglich „zur Sorge für die Person Berechtigte“, in der Regel also die Eltern, dürfen Minderjährigen pornografische Schriften überlassen (Erzieherprivileg), sofern sie dadurch ihre Erziehungspflicht nicht gröblich verletzen.
Pornografie ist in Deutschland automatisch indiziert und darf deswegen nur an Orten angeboten und beworben werden, die Kindern und Jugendlichen keinesfalls zugänglich sind (z. B. Sexshops, Erwachsenenvideotheken; Verkauf von entsprechendem Material nur „unter dem Ladentisch“ an Erwachsene). Die Rechtslage ist in anderen Staaten allerdings sehr unterschiedlich; als relativ freizügig gelten dabei vor allem die Niederlande und die skandinavischen Länder.
Der Versandhandel ist nach § 184 Abs. 1 Nr. 3 verboten. Gemäß einer Legaldefinition in § 1 Abs. 4 JuSchG handelt es sich jedoch dann nicht um einen Versandhandel, wenn ein Altersverifikationssystem eingesetzt wird. Ob diese Definition des Versandhandelsbegriffs auch auf § 184 StGB anzuwenden ist, ist umstritten.
Dort ist erstmal von Allgemeiner Pornografie die Rede. Doch wie du unschwer lesen kannst steht dort: Verboten ist die Verbreitung von Pornografie gemäß § 184 StGB an Personen unter 18 Jahren D.h. bei Kinderpornographie erst recht.
So was kinderpornografie angeht:
Kinderpornografie – Wikipedia Da steht schonmal ne Menge.
Ansonsten? Wenn du sie nicht besitzt (sprich nicht gespeichert hast) kann dir fast unmöglich nachgewiesen werden, dass du sie besessen hast bzw verbreitet hast. UND laut diesem hier ist das anschauen von Kinderpornografie nicht strafbar. Nur der aktive Besitz (s.o.). Entschuldige dich bei ihr, sag ihr sie ist selbst Schuld wenn sie soetwas fabriziert und vergess das ganze. Sollte sie übrigens auch.
Ansonsten: Schreib ne Mail an ihren Vater und sag ihm das solche Fotos seiner Tochter existieren und du ihn warnen möchtest davor weil du das unmöglich findest und nicht verstehen kannst wie a) die Tochter das machen konnte und b) wie sich Menschen daran aufgeilen können bzw diese besitzen können. Damit sollte das Problem auch aus der Welt sein.
mfg nonverbal
ja das arme mädchen....
sie hat nackt fotos von sich machen lassen und der kerl, der nicht einmal ihr freund ist, schickt diese weiter. hmmm
es sind insgesamt 5 Bilder.
auf zwei langt sie sich unten hin. auf einem sieht man praktisch nichts
und auf den andern zweien hat sie einen glasdildo im arsch....
Zusammenfassend:
Er kann sozialstd bekommen oder eine Geldstrafe oder einfach garnicht weiter verfolgt werden weil sowieso nicht wirklich was gegen ihn in der Hand liegt. Und wenn er sich ein wenig klug anstellt wird er feststellen das er das einfach umdrehen kann und mal in den Raum fragen kann wer so bescheuert sein kann und er das jetzt melden möchte dass sie es tut. Siehe meinen Post.
mfg nonverbal
Ansonsten können die Hobbyjuristen dir hier nur Müll erzählen. Am besten entschuldigst du dich jetzt bei ihr, vielleicht bringt das noch was.
Hoffentlich bekommst eine hohe Strafe, anscheinend findest du das ja super was du gemacht hast.
Bissl wenig im Kopf hast du schon oder kann das sein ?