Neben der Einhaltung der Zollvorschriften überwacht die deutsche Zollverwaltung auch, ob eingeführte oder aus anderen Mitgliedstaaten verbrachte Waren den sog. Verboten und Beschränkungen unterliegen.
So ist es u.a. verboten oder nur eingeschränkt möglich, Schriften einzuführen/zu verbringen, die verfassungsfeindlichen Inhalts sind oder bei denen es sich um jugendgefährdende Schriften (z.B. Pornographie,
Gewaltverherrlichung) handelt.
Laptops, Festplatten und andere Datenspeicher sind gemäß § 11 Absatz 3 Strafgesetzbuch auch Schriften.
In der Regel wird eine Durchsuchung des Inhalts des Laptops jedoch nur vorgenommen werden, wenn besondere Umstände erkennen lassen, dass er entsprechende Texte, Filme, Bilder oder dergleichen enthalten könnte.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf unseren Internetseiten unter
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...fie/index.html
und
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...rig/index.html
sowie
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...ien/index.html
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.