Ach das ist doch scheiße ..Boar ich möcht ihm echt wehtun ...
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Ach das ist doch scheiße ..Boar ich möcht ihm echt wehtun ...
Ich will nicht sagen dass man keine Chance hat an die Daten zu gelangen denn, es gibt IMMER einen Weg. Ich bezweifle jedoch dass dir hier weitergeholfen werden kann.
Da muss ich dir recht geben ... Ich hätte fast eben geschrieben : Lade ihn doch zu einen Schlägerei ein wenn du ihm wehtuen willst
2 Möglichkeiten, die mir einfallen würden:
1. Installier auf nem Webspace ein Java Drive-By, das im Hintergrund einen Trojaner oder Stealer installiert und lock ihn mit irgend einem banalen Text auf die Seite.
2.Installier auf nem Webspace ein IP Logging-Script, lock ihn mit irgend einem banalen Text auf die Seite und erpress ihn dann mit seiner IP Adresse.
Super, mit seiner IP Adresse erpressen:
"Gib mir das Geld zurück, denn ich hab deine IP..."
"Ja und, die ändert sich morgen wieder"
"ahm ja ahm"
Erpressen mit der IP? lol, erpressen bringt hier Null. Alleine weil die Chance groß ist, dass er einen Proxy oder sonst was nutzt. Wenn er es schaffen würde ihm einen Trojaner erfolgreich unter zu schieben könnte man evtl. mehr über seine Identität herausfinden das stimmt.Zitat:
2.Installier auf nem Webspace ein IP Logging-Script, lock ihn mit irgend einem banalen Text auf die Seite und erpress ihn dann mit seiner IP Adresse.
@ Jury,
wenn er die IP abused ist es egal dass die IP dynamisch ist. Der ISP ist nicht dumm.
Du glaubst gar nicht, wieviele bei ICQ, Foren,etc. keinen Proxy vorgeschalten haben. ;)
Außerdem geht es nicht ums Abusen, sondern um das Erpressen. Die meisten Carder /Faker/etc. bekommen gleich kalte Füße, wenn jemand ihre echte IP hat.
IPs werden von den meisten ISPs nur 7 Tage, höchstens aber 30 Tage gespeichert. Und was soll der ISP machen, wenn die IP abused wird? Ohne Beweise wird da keiner etwas tun (verstandlich).
stimmt auch wieder
Immer wieder kommt es vor, dass über Internetauktionshäuser auch gestohlene Waren verkauft werden.
Als strafrechtliche Konsequenz kommt vor allem das Delikt der Hehlerei (§ 259 StGB) in Betracht. Hier muss der Käufer aber positiv wissen, dass es sich bei der gekauften Ware um eine gestohlene Sache handelt. Wenn es sich dem Käufer geradezu aufdrängen muss, dass er Diebesgut erworben hat, kommt jedoch eine Strafbarkeit in Betracht; allein ein besonders günstiger Preis ist dabei aber noch kein Indiz (Landgericht Karlsruhe, 28.09.2007, Az.: 18 AK 136/07). Auch wenn er erst später erfährt, dass er gestohlene Ware gekauft hat, und diese dann beispielsweise weiterverkauft, kommt eine Strafbarkeit wegen Hehlerei in Betracht. Zeigt sich also nach Erhalt der Verdacht, dass Diebesgut erworben wurde, sollte daher am besten sofort die Polizei davon in Kenntnis gesetzt werden. Im Allgemeinen sollten allzu verdächtige Angebote gemieden werden.
Daneben ergeben sich auch zivilrechtliche Probleme. An gestohlenen Sachen kann der Käufer schon nicht wirksam Eigentum erlangen; deshalb ist er stets den Ansprüchen des eigentlichen Eigentümers ausgesetzt, der ihm auch nicht den Kaufpreis zurückzahlen muss.
Vorallem den letzten Teil lesen. Kann man wohl nichts machen. ;)