Zitat:
Zitat von White Window
als lehrer ist man nicht automatisch ein beamter
man kann sich verbeamten lassen, aber das machen die wenigsten lehrer.
also bei mir hier in sachsen-anhalt läuft das jedenfalls so ab. :wink:
Ein Lehrer ist immer Beamter, verbeamten gibt es nicht entweder man ist im Öffentlichen Dienst oder nicht, schluß aus fertig.
Jeder Leher hat eine Gehaltsstufe, (A irgendwas (Ne Zahl))
Genauso kann ein Lehrer von Schulamt eingestetzt werden wo die es wollen, du kannst dir deine Schule nicht raussuchen.
Zudem ist ein Lehrer unkündbar, sofern er nicht z.b Leuten Kanthölzer an den Köpf wirft.
Desweiteren darf ein Leher auf unbestimmte Zeit sich von der "Arbeit" freistellen lassen un hat mit 4-6 Monaten Gehaltortzahlen zu rechnen.
Dazu kommt das Lehrer auf der Gehaltsliste des Landesstehn, also nicht auf der von der Stadt, die ist nur für Lehermittel, Gebäude und Co verantwortlich.
Wobei Hauptschul/Realschul und Gymnasiallehrer meißt Beamte des mittleren oder gehobene Dienst, in sehr sehr seltene Fällen auch nur Angestellt, diese dürfe jedoch kein Volldeputat unterrichten.