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aber ich würd mir von niemandem lappi wegnehmen lassen,... zumal wie schon gesagt wurde was wollen die damit? und zweitens, was will der rektor damitz, der hat damit garnix zu wollen wen die Grünen bzw blauen meinen sie wollen ihn haben und nen richterlichen beschluss haben OK, aber dein rektor? und auch wenns kla is das man jetz erstmal kleine brötchen backen sollte so sollte der rektor auch nicht auf dicke hose machen, er will sein recht, aber das willst du auch und dein recht isses das du nich einfach igwem irgendwass geben musst,... und dein rektor hat den am wenigsten zu wollen,..
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Wenn der TS Glück hat muss er "nur" die Arbeitsstunden des Technikers bezahlen. Wenn es zur Anzeige kommt, kann er mit Sicherheit seine jetzige Ausbildung vergessen, ist evtl. Vorbestraft und kann eine Ausbildung im IT-Sektor vergessen. Nur weil er seinem Rektor zeigen wollte, das er etwas vom deutschen Recht versteht. Ich würde es mir überlegen.
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Kla, am besten ist es einfach "abwarten und tee trinken" nur ist mir der hintergrund nicht ganz klar wieso der Rektor den lapptophaben will,..
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Der Laptop hat der Polizist mitgenommen und "klärt es mit der Kripo ab ob sie den Laptop brauchen".
Finden werden sie sowieso nichts, ist TC verschlüsselt...
Meine Versicherung sagt, sie tragen die Rechtsanwaltskosten nicht, da ich mich eingeloggt habe und auch das schon eine Straftat ist. Meine Aussage wiederrufen ist schwer, weil noch zwei andere mit im Sekretariat saßen als Zeugen.
Mein Chef sagt er telefoniert dann mal mit dem Polizist und klärt was Sache ist. Und wenn Strafanzeige gegen mich erstattet wird, erstattet unsre Firma (IT-Dienstleistung) auch eine Anzeige gegen die Schule bzw den EDV-Betreuuer, da er das System nicht ausreichend abgesichert hat.
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ich muss nochmal was einwerfen, welche versicherung hast du gefragt, re chtschutz?
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Also ich würde behaupten, dass dir in diesem Fall dennoch nicht viel passieren kann.
Wenn die Person das Standard-Passwort verwendet und es in dem Handbuch steht, dann hat er es nicht abgesichert.
Aber wie das Gesetzlich aussieht kA.
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@Butcher: Ja Rechtsschutz
@cby: Ja es steht drin, und man wird aufgefordert es sofort zu ändern. Aber dennoch hab ich mich eingeloggt mit dem Zugang.
Und laut Versicherung müsste ICH beweisen, dass ich nichts gemacht habe. Und da ich den Laptop ungesperrt stehen lassen hab, hab ich die Verantwortung.
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Das würde aber in diesem Fall keine Rolle spielen. Du hast dich eingeloggt und hast nicht versucht die Sicherheit zu umgehen. Du hast lediglich das Standard-Passwort verwendet.
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Mein Chef telefoniert später erstmal mit dem Polizist //Die kennen sich scheinbar.
Aber das mit der Aussage wiederrufen gibt noch ein 'Problem' weil schließlich 3 Personen im Raum waren und bezeugen können dass ich es zugegeben gesagt hab.
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Ich würde die Aussage auch nicht Wiederrufen. Ich würde lediglich dazu anmerken, dass du nicht versucht hast die Sicherheit zu umgehen sondern das Standard-Passwort verwendet hast.