AW: Mit Notebook beim "hacken" erwischt
In userer Beruffsschule wurden wir vom Lehrer aufgefordert uns mal im neuen Netz auszutoben und zu gucken was da so möglich ist, wenigstens er war der korrekten ansicht, das man hacker fördern sollte und vorallem das ein Schulnetz so sicher sein sollte, DASS KEINER EINFACH MIT SEINEM LABBI ANS NETZ KANN (und aunoch ne IP bekommt geschweigedenn etwas ändern kann) eigentl dicker Fail vom IT-Lehrer
AW: Mit Notebook beim "hacken" erwischt
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NoGo
Wenn es zur Anzeige kommt, kann er mit Sicherheit seine jetzige Ausbildung vergessen, ist evtl. Vorbestraft.
Wo lebst du?
Wir dürfen mal davon ausgehen, das er das erste mal wegen so etwas evtl. belangt wird und zweitens ist er 19. D.h. wenn er sich im Fall der Fälle ein bisschen kindlich bei Gericht/Jugendgerichtshilfe anstellt, wird er nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die einzige hier für die Ausbildung wichtige Vorstrafe, ist die Strafe, die evtl. im poliz. Führungszeugnis steht. Alles andere braucht man ja den Chef nicht zu erzählen und wenn er ein Führungszeugnis haben will, ist das auch frei. Denn in eine Führungszeugnis kommen erst Eintragungen, wenn über 90 Tagessätze hat bzw. über 3 Monate (90 Tage) im Gefängnis sitzt. Beim Jugendstrafrecht muss man sogar min. 2 Jahre sitzen um eine Eintrag zu erhalten. alles was drunter ist, findet der Arbeitgeber auch nicht heraus und ist daher uninteressant.
Ich gehe mal davon aus, dass du bei einer Firma arbeitest und nicht beim Staat(im Amt).
Und zum Leugnen.
Natürlich kannst du es als Beschuldigter Leugnen oder sagen, du hast es nur gesagt weil es ein so langes hin und her war und du einfach deine ruhe haben wolltest und gedacht hast dir glaubt keiner, weil gleich 3 Personen auf dich eingeredet haben.
Passieren kann nichts, so lange du keine anderen zu unrecht belastest. Also sagst XY war es. Das einzige was sein kann, dass im Gerichtsverfahren es ein höheres Strafmaß gibt, wenn an Hand der Beweise eindeutig gezeigt wird, dass du es warst. Jedoch würde ich es erst mal so machen, dass du die ganze Sache bei der Polizei und Staatsanwalt leugnest und falls es vor Gericht geht, kannst du immer noch alles zugeben, wenn die beweise so erdrückend sind. aber da hilft dir dann sicherlich dein Anwalt weiter, wenn du einen nimmst (notfalls gibt es auch Pflichtverteidiger).
Bevor hier noch einige ABER ABER ABER kommen, er ist der BESCHULDIGTE und kein ZEUGE...
AW: Mit Notebook beim "hacken" erwischt
Hol dir nen Guten Anwalt den Verklickert das deren EDV-Betreuer nen Spast ist und keine Anung von dem oder zu farlässich gehandelt hat, du mit deinem Handeln ledeglich auf diesen mistand hinweisen woltest den hätte der Verantwortliche sein Job so gemacht wie es von ihm verlangt würd dan wäre das einloggen mit einem Standart Passwort das man dem Scheiß handbuch entnähmen kann nicht möglich gewäsen! Das ist dem sein Job bsp wenn er mit der Pflege / Installation einer solchen Sicherheitsbaiere beauftragt ist! Er muss die Sicherheitshinweise der Dokumentation nunmal genauso lesen wie jeder andere Depp der solche Lösungen im Produktiveinsatz Implementieren will!
Jedoch können sie dir halt 202(x) anhängen du hast Daten Verändert (pw) und
noch dazu beigetragen das nen Externer Technicker Kommen muste der das Problem löst *Nen passwort solte in dem falle in ihrgendeiner art und weise in einer datei hinterlegt sein was sich also auch recht einfach bsp ändern lassen solte ohne dabei die Einstellungen etc zu verlieren und auserdem Backup ist das A und O!
Ich würd den kerl auslachen der euer Netzwerk Administiert und dem Richter klarmachen *solte es überhaupt soweit kommen* das du durch dein Handeln schlimmeres * Höhre Kosten* für den Statlichen Haushault nur verhindert hast :P