Habe an einen Tag fast 8 Packungen gezogen,
Silver - Gold .. umgehauen hat es mich nicht besonders..
Weed ist immer noch das beste und keine Chemie scheiße !
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Habe an einen Tag fast 8 Packungen gezogen,
Silver - Gold .. umgehauen hat es mich nicht besonders..
Weed ist immer noch das beste und keine Chemie scheiße !
mal ne frage da ich mich nich auskenn:
was is shit? wie heißt des noch. einer hat gemeint des is spice und n anderer hat gesagt stimmt nich^^
Also, zum ersten mal eine minute bei google gesucht und gefunden, da ich es selber nicht wuste. ;)
Shit ist ein Slangausdruck für Haschisch.
Magic
^^ heheh der 1. post direkt über Drogen was ein Einstieg
Spice is Scheisse hab immernoch was zuhause weil ich kb hab es zu rauchen :/
Also dürfte ich theoretisch gesehen hanf anbauen... aber nur eine pflanze für eigenverbrauch. Dann wäre es auch legal, wenn ein freund von mir die menge für den eigenverbrauch legal kaufen kann?! oder wie sehe ich dasZitat:
§ 31a BtMG
Absehen von der Verfolgung
Sechster Abschnitt (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten)
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Von der Verfolgung soll abgesehen werden, wenn der Täter in einem Drogenkonsumraum Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch, der nach § 10a geduldet werden kann, in geringer Menge besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein.
(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht in jeder Lage des Verfahrens unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen. Der Zustimmung des Angeschuldigten bedarf es nicht, wenn die Hauptverhandlung aus den in § 205 der Strafprozessordnung angeführten Gründen nicht durchgeführt werden kann oder in den Fällen des § 231 Abs. 2 der Strafprozessordnung und der §§ 232 und 233 der Strafprozessordnung in seiner Abwesenheit durchgeführt wird. Die Entscheidung ergeht durch Beschluss. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
jo spice sit scheiße
vergesst das zeug!
Nur Gras oder Saliva sind geil :)