AW: Frage dazu zu Usercdn
Zum einen glaube ich nicht, dass "Hackertools" illegal sind.
Sind RAT's ja schließlich auch nicht.
Wenn du wirklich illegalen Stuff uploadest, kommt es immer ganz auf den Verein an.
Manche juckt es und andere eben nicht.
Sicher ist sowas eigentlich schon, da sie ihr Geld ja wahrscheinlich durch Werbeeinnahmen finanzieren.
Solche Anbieter gibt es wie Sand am Meer und ohne viel Ausdauer, kommt da nicht viel bei rum.
Kannst es sein lassen. Lohnt sich nicht wirklich.
AW: Frage dazu zu Usercdn
Damit du damit anständig was dazu verdienst, was auch nur ansatzweise die Arbeit aufwiegt musst du schon ne menge Downloads haben.
AW: Frage dazu zu Usercdn
Zitat:
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Zitat:
ist das auch sicher und kriegt man money wenn man was elegales uploaded,
wie z.b. elegale hackertools oder elegale torrents???
Solange sie mindestens 5mb groß sind klar.
Zitat:
weil alle downloads werden vorher gecheckt bevor es ans uploaden geht steht irgendwo auf der seite hab ich gelesen.
Glaub ich kaum. Aber selbst wenn, ordentlich gepackt mit Passwort sollte reichen.
Wie die anderen schon gesagt haben wird sichs kaum lohnen.
Leange
p.s. Solltest evt auch mirrors anbieten bei Hostern die Leute auch kennen (uploaded, ect.) ... Die bieten ja auch Downloadvergütung. Sogar bessere.
p.p.s. illegal
AW: Frage dazu zu Usercdn
Zitat:
Zitat von
Goofy
elegale hackertools oder elegale torrents???
Sonst bin ich da nicht kleinlich, aber es heißt illegal ;)
Zitat:
Zitat von
NSK
Zum einen glaube ich nicht, dass "Hackertools" illegal sind.
Sind RAT's ja schließlich auch nicht.
Woher nimmst du diese Information? Muss dich leider enttäuschen: §202a, §202b, §202c StGB. Falls du in Österreich oder der Schweiz sitzt: Dort gibt es garantiert ähnliche Gesetze.
Zitat:
Zitat von §202a StGB
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zitat:
Zitat von §202c StGB
(1) Wer eine Straftat nach §
202a oder §
202b vorbereitet, indem er
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1. |
Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder |
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2. |
Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
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herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
RATs sind genauso illegal, wie alle anderen Tools auch, die dazu bestimmt sind, fremde Daten auszuspähen. Für Sysfucker, DDoS-Bots usw. gibt's extra Paragraphen, wie §303b StGB Computersabotage.
AW: Frage dazu zu Usercdn
Zitat:
Zitat von
H4x0r007
.
Sonst wird der Beitrag riesig.
Naja, das steht dort zwar, aber trotzallem befinden wir uns in einer rechtlichen Grauzone.
RAT's sind an sich nicht illegal und man muss erst einmal den Nachweis erbringen, dass solche für den Zweck bereitgestellt wurden, wie er im Paragraph 202a/b geschildert wird.
Dies wird schwierg, wenn man das nicht deutlich zum Ausdruck bringt.
Es gibt ja den bekannten Satz, den man immer wieder sieht: Für informative und zu Testzwecken etc etc.
Dadurch entziehst du dich fast jeglicher Haftung.
Natürlich dürfen diese Tools auch nicht auf einschlägigen Seiten bereitgestellt werden, die für so etwas bekannt sind. Da wird es ein bisschen schwierig, wenn man damit argumentiert, dass man davon nichts genutzt hat.
Es ist zwar schwierig zu differenzieren, welche Seite nun "gebrandmarkt" ist und welche nicht.
Dennoch gilt: Im Zweifel für den Angeklagten.
Die Justiz wird sich auch kaum die Mühe machen, solche Dinge zu verfolgen, selbst wenn es Indizien gibt.
Erst bei stichfesten Beweisen könnte da etwas passieren und selbst dieses Risiko ist noch relativ gering, wenn man nicht eine Software beretigestellt hat um ganze Firmen auszuspioneiren o.ä.