AW: Abmahn-Mail einer nicht aufzufindenden Firma inkl. Trojaner
Danke an Dexx für die Suche, an GrafZeppelin: würde ich gerne, nur leider hab'sch da null Ahnung von. Ich hätte auch nicht gezahlt (da ungerechtfertigte Abmahnung), allerdings hätte ich überlegt ein Schreiben aufzusetzen, in dem wir uns von den Anschuldigungen distanzieren und weitere Informationen vorgelegt bekommen wollen würden.
@loewenherz: Ich habe absichtlich genau 3000€ überwiesen, damit die Mühe der Leute belohnt wird. Kann ja nicht sein, dass die extra zwei Mails dafür rausschicken müssen, nur weil mein Vater zu du bezahlen!... Lies doch einfach noch mal meinen Post und dann wirst du feststellen, dass dies die einzige Mail war, die an uns versendet wurde und die Daten für die Überweisung im Anhang zu finden sein sollten. Wie der intelligente Benutzer nun feststellen würde, befand sich dort eine Datei, die höchstwahrscheinlich einen Trojaner beinhaltet, somit würde eine Zahlung also unmöglich werden.
B2T: Ich denke nicht, dass das Ziel des Verfassers die 2616,96€ waren, sondern vielmehr die Verbreitung seines Trojaners/whatever, da manche Leute wohlmöglich den Anhang in der Hoffnung öffnen, dort die vermeintlich bestellte Ware einzusehen.
So far, h4XX0r-7.
AW: Abmahn-Mail einer nicht aufzufindenden Firma inkl. Trojaner
richtig, hier ging es net um das angemahnte geld.
nur die plazierung des anhanges war das ziel.
was diese plazierung aber dennoch einbringen könnte, kann man aber ahnen.
der text ist stellen weise auch aufschlussreich, zumindest ein wenig.
AW: Abmahn-Mail einer nicht aufzufindenden Firma inkl. Trojaner
REGEL NR. 1 !
Alles was über Email verschickt wird - ALLES - ist nicht rechtsgültig.
Das muss über Fax bzw Post laufen. Abmahnverfahren via E-mail direkt zu den Junk.
lg
AW: Abmahn-Mail einer nicht aufzufindenden Firma inkl. Trojaner
Absoluter Schwachsinn! Eine Abmahnung muss keinen Förmlichkeiten folgen. Sie ist via E-Mail, Einschreiben, Brief und sogar per Telefon rechtsgültig!
AW: Abmahn-Mail einer nicht aufzufindenden Firma inkl. Trojaner
Zitat:
Zitat von
h4XX0r-7
Absoluter Schwachsinn! Sie ist via E-Mail, Einschreiben, Brief und sogar per Telefon rechtsgültig!
Was du hier von dir gibst, ist absoluter Schwachsinn.
Über keines der gennanten Medien ist eine Abmahnung automatisch gültig.
Bei der E-mail MUSS erstmal vom Versender ein MDR angefordert werden, die Anforderung dessen ist von beiden Seiten bedingt nachweisbar (logs)! Beim MDR gibt der MTA zurück, ob die E-mail dem Konto zugestellt werden konnte. Ohne diesen, hat die Abmahnende Seite keinen gültigen Nachweis, des Empfangs.
Auch per Post braucht er eine offizielle Empfangsbestätigung!
Per Telefon, müsste theorethisch das Gespräch aufgezeichnet werden, damit es gültig wäre. Das ist aber erstmal illegal, bis du dem zustimmst. Und wer macht das schon?
Letztendlich ist eine Abmahnung, aber auch erst dann gültig. Wenn der Anspruch geltend gemacht werden darf, über welchen die Abmahnung handelt. Spätestens bei der zweiten Abmahnung, sollte man dies eh an seinen Anwalt weiterleiten.
Und zum letzten Punkt!
Nur weil der Richter in Hamburg, dies beschlossen hat. Ist dies nicht automatisch eine Rechtsbekräftigung für Abmahnungen über e-mails. Da von dem besagten Richter (der höchstwahrscheinlich selber nicht wirklich soviel Ahnung hat, über was er da urteilt) keine Bedingungen festgelegt wurden und seine Aussage automatisch ohne Empfangsbestätigung, also OHNE Beweise gültig sein soll. So ist dieses Urteil aufjedenfall anzuzweifeln. Wobei da sowieso jeder Richter selber entscheidet. Sollte also das Urteil ohne eindeutig erbrachten Beweis wie MDR in nachweisbar echter Form entschieden werden. Sollte man das Urteil auf jedenfall anzweifeln und eine Revision fordern. Wo dann entsprechende Beweise auch vorhanden sein müssen! Eine e-mail im gesendet Kasten gehört nicht dazu. Allenfalls ist also eine Lesebestätigung von nöten, bzw ein echter MDR der ebenfalls von Seiten des Mail Providers nachweisbar ist.
Die Lesebestätigung wäre wohl am Eindeutigsten, da der Leser dieser beim zusenden sogar zustimmen muss. Jedenfalls wird jedes seriöse Unternehmen, das Einschreiben wählen und dieses zusätzlich in Rechnung stellen. Da hier bei annahme, diese 100% bestätigt ist.
Ein Urteil ohne Beweiskraft, ist ungültig. Wer sich dagegen nicht wehrt, ist selber schuld.
Zitat:
Zitat von
h4XX0r-7
Eine Abmahnung muss keinen Förmlichkeiten folgen.
Doch das muss diese allerdings. Sie muss in hochdeutsch verfasst werden und hat auch bestimmte formale Pflichten zu erfüllen.
AW: Abmahn-Mail einer nicht aufzufindenden Firma inkl. Trojaner
Whatever. -.-*
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