Es konkret um den Verkauf von Cryptern für Schadsoftware aber das muss man ja nicht so klar sagen.. siehe meine Sig oder siehe der Crypter von Skorpien - darum gehts ;)
Und ich glaube ich hab schon eine gute Antwort bekommen, danke BB :D
Druckbare Version
Es konkret um den Verkauf von Cryptern für Schadsoftware aber das muss man ja nicht so klar sagen.. siehe meine Sig oder siehe der Crypter von Skorpien - darum gehts ;)
Und ich glaube ich hab schon eine gute Antwort bekommen, danke BB :D
Ein Crypter soll primär gegen Erkennung durch Antivirenprogramme schützen.
Wenn du also Crypter mit "ey mann alter - der ist voll FUD" umwirbst, dann ist doch wohl klar, welche Zielgruppe du damit erreichen willst.
Zudem bleibt zu sagen, dass wohl niemand sonst Gebrauch für Crypter hätte - zumal echte Unternehmen - sollte ihre Software fälschlicher Weise als Malware erkannt werden - der Antivirenfirma unter Androhung einer Klage wegen Rufmord erwirken könnte diese Software zu streichen.
Insofern bleibt nur eine kriminelle Absicht als Motiv übrig
Kein ProblemZitat:
Zitat von 100
hatte vor einiger zeit nen ausgiebiges gespräch über den hacker paragrafen vorallem wegen den tools mit ner "fachfrau"
undzwar ist es sehr sehr stark vom context in dem es angeboten wird abhängig.
"FUD Crypter" schlecht
"app protector" gut
bei trojanern ist das ganz stark zu sehen.
"Trojaner" ist strafbar, "RAT" nicht, obwohl es das gleiche kann ist der context anders, denn im hackerparagraf ist die "absicht" zu sehen "deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist", mit ein "packer/protector" ist die begehung zwar möglich aber nicht der eigendliche offizielle zweck des programms.
also sollte man auch aufpassen wie man wirbt, wenn man den crypter als "protector" verkaufen will und in der beschreibung steht das er full undetectet ist wäre das ganzschön blöd.
@ Bobby35
Hmmm... solange deine "Bekannschaft" sich mit dem Crypter nicht direkt im zusammenhang mit der verschlüsselung von Viren/RAT's hat erwischen lassen kann ihr doch die "böse" absicht mit dem Crypter garnicht nachgewiesen sein... Also kann die Geldstrafe doch nur aufgrund von der verwendung von RAT's/Viren ausgesprochen sein? Oder wie genau lief das ab?
MfG B4n4n4