Du glaubst auch noch an den Weihnachtsman oder? Truecrypt mit 16 Zeichen, Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen, Sonderzeichen und dein PW ist so ziemlich unknackbar.
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ja jury wenn du meinst dann mach das mal und spreade ohne vpn das die bullen kommen dann wirste ja sehen wie schnell sie dich haben mein lieber
Trojaner und Stealer sind nur was für die ober l33t h4ck0rs. Kann man nicht in der Scence unterwegs sein, ohne so einen Quatsch ab zu ziehen?
Jeder muss selbst wissen, wie er sich schützt. Da aber die IP-Logs der Provider sowieso nach 30 Tagen gelöscht werden und die Justiz oftmals nicht so schnell ist, wäre eine sichere Verschlüsselung für mich komplett ausreichend.
@stayla: Was glaubst du, warum selbst einige von der Regierung verfolgte das einsetzen? Weil die Polizei das ja so schnell knacken kann? Du solltest mal lawblog lesen, da wurde letztens ein Fall vorgestellt, wo der durchsuchende Beamte selbst gesagt hat, dass sie da keine Chance haben das zu knacken. Möglicherweise solltest du dich (z.B. auf diesem Board) mal über Truecrypt informieren, bevor du sowas Posten.
Brauchen nicht unbedingt, aber hier dürfte es so sein: "Je mehr Beweise, desto besser". Deshalb machen die in den meisten Fällen noch ein HD.
Damit man sich ja nicht mehr rausreden kann, sofern man seine Festplatte nicht verschlüsselt hat.
Erst einmal hast du Recht, das in Wohngemeinschaften nur dein Zimmer und evtl noch die Gemeinschaftszimmer durchsucht werden dürfen. Aber auch hier gibt es für die Bullen ein kleinen Trick dieser nennt sich Gefahr im Verzug. Also wenn sie den Verdacht haben, dass die Sachen bei einen anderen Mitbewohner versteckt sind, weil sie bei dir nichts finden, dürfen sie, durch den "Gefahr im Verzug", auch dort rein. Ich war schon bei skurillen HDs dabei bzw. habe davon gehört, da kammen die komischsten Begründungen wieso Gefahr im Verzug ist...Zitat:
Sind wir hier in den DDR zeiten :O ? Reicht doch einfach bei einem Mitbewohner die sachen zu halten der !ACHTUNG! sich mit soetwas nicht befasst hat und somit eine 100% saubere weste hat oder irre ich mich eine hausdurchsuchung bezieht sich doch nur auf gemeinsame räume und den eigenen raum oder sehe ich das falsch .. ?
Dann brechen die die Tür innerhalb von ein paar Sekunden auf und nehmen dich Fest. Bekommst dann noch eine Anzeige, wegen Widerstand gegen Vollzugsbeamte und den PC haben sie dann doch.Zitat:
die bullen vor deiner tür stehen mit ner hausdurchsuchung tür vor der nase zu knallen und schnellst möglich pc zerstören
Das kann man aber später noch anfechten, ich kann euch aber zu diesem Thema diese Videos empfehlen [ame]http://www.youtube.com/watch?v=sN5ko9Y83I4&feature=PlayList&p=3C8DFE88009 F7331&index=0&playnext=1[/ame] Der Redner ist Udo Vetter, der Blogger von law-blog.deZitat:
Erst einmal hast du Recht, das in Wohngemeinschaften nur dein Zimmer und evtl noch die Gemeinschaftszimmer durchsucht werden dürfen. Aber auch hier gibt es für die Bullen ein kleinen Trick dieser nennt sich Gefahr im Verzug. Also wenn sie den Verdacht haben, dass die Sachen bei einen anderen Mitbewohner versteckt sind, weil sie bei dir nichts finden, dürfen sie, durch den "Gefahr im Verzug", auch dort rein. Ich war schon bei skurillen HDs dabei bzw. habe davon gehört, da kammen die komischsten Begründungen wieso Gefahr im Verzug ist...
Solange niemand an die Logs deines Proxies kommt, ja.Zitat:
Zitat von psyborg
Warum redest du, wenn du absolut keine Ahnung hast?Zitat:
Zitat von stayla
Klar, so ein passwort ist auf bruteforce-wege natürlich schwer zu knacken (wobei ich bei 16 noch vorsichtig wäre). Stayla meint wahrscheinlich (ohne es zu wissen, denn er sammelt nur posts) backdoors.Zitat:
Zitat von Jury
Kiddy.Zitat:
Zitat von stayla
Darauf würde ich mich nicht verlassen, im Prinzip hast du aber natürlich recht.
Naja, der "durchsuchende" Beamte wäre wohl der letzte, der wüsste, dass das BKA nen Flaw in truecrypt hätte ;)
Darum geht es nicht. Es geht vorrangig um Beweissicherung und vor Allem darum, festzustellen wer in einem Haushalt mit Internetanschluss überhaupt zu beschuldigen ist.
So abwegig ist das gar nicht. Bei Gefahr von Verdunkelung oder Beweisvernichtung ist das meiner Meinung nach auch gerechtfertigt.Zitat:
Erst einmal hast du Recht, das in Wohngemeinschaften nur dein Zimmer und evtl noch die Gemeinschaftszimmer durchsucht werden dürfen. Aber auch hier gibt es für die Bullen ein kleinen Trick dieser nennt sich Gefahr im Verzug. Also wenn sie den Verdacht haben, dass die Sachen bei einen anderen Mitbewohner versteckt sind, weil sie bei dir nichts finden, dürfen sie, durch den "Gefahr im Verzug", auch dort rein. Ich war schon bei skurillen HDs dabei bzw. habe davon gehört, da kammen die komischsten Begründungen wieso Gefahr im Verzug ist...
Das gehört dann doch eher ins Land der Märchen :)Zitat:
Dann brechen die die Tür innerhalb von ein paar Sekunden auf und nehmen dich Fest. Bekommst dann noch eine Anzeige, wegen Widerstand gegen Vollzugsbeamte und den PC haben sie dann doch.
@ OpCodez
Das mit den aufbrechen der Tür ist nicht mal so abwegig. Sollten sie vernehmen das du gerade versuchst Beweise zu vernichten, haben die ganz schnell die Tür auf.Denn auch hier gilt wieder "Gefahr im Verzug".
Sollten sie aber Beweise bei deiner MitbewohnerIn finden, dann wirst du mit deiner Anfechtung nicht durch kommen. Denn dann hat sich aj der Verdacht erwiesen.Zitat:
Das kann man aber später noch anfechten
Meinte ich doch mit "Je mehr Beweise, desto besser!"Zitat:
Es geht vorrangig um Beweissicherung und vor Allem darum, festzustellen wer in einem Haushalt mit Internetanschluss überhaupt zu beschuldigen ist.
Wollte damit auch nur sagen, das es im Ernstfall nichts bringt, seine Sachen bei dem/der MitbewohnerIn zu verstecken. Besser ist es bei einen Freund der ein paar Häuser weiter wohnt.Zitat:
So abwegig ist das gar nicht. Bei Gefahr von Verdunkelung oder Beweisvernichtung ist das meiner Meinung nach auch gerechtfertigt.
Ja, aber die Beweise wurden vllt. nicht auf legalem weg gefunden. Wenn dieses der Fall ist, werden die Beweise wahrscheinlich als nicht Verwertbar eingestuft.Zitat:
Sollten sie aber Beweise bei deiner MitbewohnerIn finden, dann wirst du mit deiner Anfechtung nicht durch kommen. Denn dann hat sich aj der Verdacht erwiesen.
Und wie wollen 2 Durchsuchungsbeamte "in null komma nichts" eine Wohnungstür aufbrechen?
Jap, und ohne HD, also ohne Beweise, keine Verurteilung.Zitat:
Meinte ich doch mit "Je mehr Beweise, desto besser!"
Wenn man keine Ahnung hat: einfach mal Fresse halten.
Wie schon oft genug erwähnt gilt das Fruit of the poisonous tree doktrin nach deutschem recht NICHT.