Blitzschaden Heißgeliebte ❥ Fritz!box 7390 ❥ =(((
Hallo, (voller Trauer)
heute nacht gab es heftiges Gewitter , dabei ging meine geliebte fritzbox 7390 zu Grunde . Jetzt habe ich mit 1und1 telefoniert und die sagten das es ein Gewitter schaden ist (ist halt so kann nichts machen) gut .
Wie gehe ich jetzt weiter vor , und das so das ich von meiner Haftpflicht Versicherung die selbe neue Kiste bekomme ? und wie rüste ich mich das nächste mal gegen so eine Mutternatur Attacke ?
Danke im voraus
Gribbler
---------- Post added at 16:51 ---------- Previous post was at 16:50 ----------
Rechnung habe ich noch von dem Router beträgt aber lediglich nur 50 €
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Hi,
du gehst du deiner Versicherung und legst den Beleg von 1und1 vor. Diese kümmern sich darum. Du bekommst problemlos eine neue Box.
Musst aber spätestens am Montag melden.
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Zitat:
Zitat von
Gribbler
und wie rüste ich mich das nächste mal gegen so eine Mutternatur Attacke ?
Umziehen. Eigentlich gehören Überspannungsschutzeinrichtungen mitlerweile zum Standard.
Ansonsten kaufste dir selber z.B. Mehrfach- oder Aufstecksteckdosen.
http://www.amazon.de/APC-P5B-GR-Prot...0989570&sr=8-3
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Im deutschen Zivilrecht ist die höhere Gewalt als Vertragsstörung anerkannt. Sie kann dazu führen, dass der Gläubiger an der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche gehindert ist, weil etwa Naturkatastrophen zur Störung der Kommunikation geführt haben. In solchen Fällen wird die Rechtsverfolgung vertraglicher Ansprüche nach deutschem Recht gehemmt, solange der Gläubiger innerhalb der letzten 6 Monate der Verjährungsfrist durch höhere Gewalt gehindert ist (§ 206 BGB).
(Wikipedia)
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werde am Montag erst mal zur Versicherung trampen .
wenn das nicht geht versuche ich mittels einem doch sehr sozialen Anwalt mal den vor schlag von Shini zu entschlüsseln und zu verarbeiten .
Den Überspannungsschutz werde ich mir auf jedenfalls zulegen auch jetzt für meine pc !
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Zitat:
Zitat von
Shini
Im deutschen Zivilrecht ist die höhere Gewalt als Vertragsstörung anerkannt. Sie kann dazu führen, dass der Gläubiger an der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche gehindert ist, weil etwa Naturkatastrophen zur Störung der Kommunikation geführt haben. In solchen Fällen wird die Rechtsverfolgung vertraglicher Ansprüche nach deutschem Recht
gehemmt, solange der Gläubiger innerhalb der letzten 6 Monate der Verjährungsfrist durch höhere Gewalt gehindert ist (
§ 206 BGB).
(Wikipedia)
Ja, und das heißt so viel wie:
Wenn Gribbler das nächstemal seine (Abschluss-)Rechnung von 1&1 nicht bezahlen kann, und dann zweieinhalb Jahre ins Land gehen. (also 1&1 nurnoch sechs Monate Zeit hat um die rechtlichen Ansprüche gegen Gribbler geltend zu machen, bevor sie verjähren). Wenn 1&1 dann durch bspw. eine Lawine (höhere Gewalt) verschüttet wurde und diese sechs Monate deshalb bei keinem Gericht die Ansprüche geltend machen können DANN...
passiert genau das was du gesagt hast... Der Rechtsanspruch wird für die Dauer der Verhinderung durch höhere Gewalt verlängert. Ergo verjährt der Rechtsanspruch effektiv erst nach 3,5 Jahren ab dem Ende des Jahres in dem der Rechtsanspruch fällig wurde.
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Wie man also schön sieht: Dein Tipp hat absolut nichts mit dem Problem von Gribbler zu tun.