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§184 "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften"
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Was sind kinderpornographische Schriften?
Man kann Pornographie nicht nur in Bildern und Videos, sondern natürlich auch in Schriften ausdrücken, als Beispiel: Ein Roman, indem es um Sex mit Kindern geht oder Ähnliches.Zitat:
Zitat von dafguj
Bullshit.Zitat:
Zitat von Sirect
@Assassina
Also so wie ich das lese, geben sie erstmal nichts weiter. Und wenn, dann informieren sie dich vorher darüber. Ausnahmen sind dann schwere Sachen wie Kinderpornografie oder dieser komische Zusatz da: "wobei der entsprechenden Geheimhaltung unterworfene Mitarbeiter, Auftragsnehmer oder Handlungsbefugte nicht als Dritte gelten."
Denn was eben jene "Mitarbeiter, Auftragsnehmer, Handlungsbefugte" damit anstellen, steht wieder auf einem anderen Stück Papier. In deinem Fall ist es fragwürdig. Crypter, Trojaner usw. machen noch lange keine Straftat. Gegen den Hackerparagraphen verstößt man nicht durch den Besitz von Tools, sondern durch die Absicht jene für destruktive, illegale Zwecke einzusetzen. Die Gesetzeslage ist da aber extrem schwammig.
Die VicLogs sind da schon kritischer.
In jedem Fall wäre es aber fragwürdig, ob man da gegen dich vorgehen würde. Denn schließlich muss auch erstmal gewissermaßen ein Schaden nachgewiesen werden. Und das ist ein Riesenaufwand, der kostet. Und ob Vater Staat den auf sich nimmt und riskiert nichts zu finden und Geld rausgeschmissen zu haben bezweifel ich.
Aber wenn du sicher gehen willst, lass es.
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@Assassina
Ich beziehe mich bei dem Paragraphen auf einen User, der sich bzgl. des Hackerparagraphen bei seine zuständigen Abgeordneten informiert hat. Jener User war beruflich Admin.
Raus kam, man darf diese Programme besitzen. Man darf sie auch einsetzen. Allerdings nur, um die Sicherheit des eigenen Systems zu testen. Und genau das ist ja Sinn und Jobs des Admins. Dafür kann er solche Sachen einsetzen. Auch ein Stealer kann zum Testen der eigenen Sicherheit rangezogen werden.
Folglich ist dies keine Straftat, weshalb (I) komplett wegfällt. Deshalb sprach ich auch vom Nachweis der Absicht.
Ich werde versuchen, nochmal den Post zu finden und verlinke dann hier. Dies aber erst im Laufe des nächsten Tages. Bin schon müde.
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also, wenn sie indiskret damit umgehen, hast du zumindest einen grund sie zu verklagen, da die festplatte ja DEIN eigentum ist, dass zur reparatur eingeschickt wurde und nicht zur dateiwiederherstellung. außerdem ist es sehr aufwändig eine hdd nach einem crash wiederherzustellen und wahrscheinlich wird dir einfach nur eine neue hdd zugesandt.
ich musste meine auch mal umtauschen und da war einiges drauf, was "böse" ist - das war vor 2 jahren und ich lebe immer noch
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