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  1. #1
    W32.FunLove
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    Standard 5100€ Strafe - Real oder Fake?

    es gibt folgendes problem:

    ein kumpel von mir hat post von den "kuw rechtsanwälten" bekommen. in diesem schreiben heißt es, dass über ein p2p netzwerk an einem bestimmten datum ein film [irgendein porno] runtergeladen wurde ... und nun soll er bis zum 5. dezember 5100€ + 250€ anwaltskosten bezahlen. ich hab das schreiben nie selber gesehen, aber was mir am telefon vorgelesen wurde, klang doch alles recht schwammig.
    hinzu kommt, dass keiner im haus via torrent läd ... zumindest keine filme und pornos schon gar nicht ^^ allerdings hat der kerl an dem besagten datum ne lan bei sich gehabt ... was bedeutet, dass rein theoretisch einer seiner gäste diesen film geladen haben KÖNNTE. ich bezweifle das allerdings. meine frage ist nun: wie sollen die weiter vorgehen? einfach ignorieren? anwalt einschalten? oder gleich bezahlen [is ne stolze summe, nicht vergessen] ...

    google ergibt zwar, dass wohl schon mehrere briefe dieser art rausgegangen sind [als grund wird immer "torrent" und eine datei/film genannt], allerdings ist für mich nicht ersichtlich, ob das alles nur abzocke ist oder dochn ernstzunehmendes problem.

    danke für die antworten ... es eilt ^^

    cheers
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  2. #2
    Sobig Wurm
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    Standard

    Wer hat dir denn den Brief vorgelesen?

    Also sofern keine Beweise vorhanden sind kannste es ignorieren, denke ich.


  3. #3
    W32.FunLove
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    Standard

    die mutter von meinem kumpel hats vorgelesen ... die verarscht mich schon nicht ^^

    also was verstehst du unter "beweise"? ... es wird die ip genannt und viel blabla vonwegen provider und überwachung der p2p netzwerke ... allerdings weiß ich selber: schreiben können die viel! es ist ja kein problem, sich irgendnen posnotitel rauszusuchen und den in den brief zu schreiben. naja darum frage ich eben nach ... ob man das einfach ignorieren sollte oder nicht.
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  4. #4
    Linus Torvalds Avatar von kInGoFcHaOs
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    Standard

    ignorier es
    sowas ist nicht rechtskräftig

    1.) deswegen schreibt dich niemals ein rechtsanwalt an!
    2.) wändern staatsanwalt
    3.) oder die Police kommt persönlich vorbei

    Solche beweise sind vor gericht nicht gültig jeder hätte das an deinem pc machen können
    nur wenns zur haudurchsungung kommt und das aufm rechner gefunden wird

    MfG
    King of Chaos
    P.S angaben ohne gewähr

  5. #5
    W32.FunLove
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    Standard

    ok danke schonma ... sowas hab ich mri ja gedacht, ich war mir aber nicht ganz sicher und suchte bestätigung ... gibt es noch andere meinungen dazu? ich bin für alle antworten dankbar!
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  6. #6
    Trojaner
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    Standard

    ich habe mal konkret gehört das das Recordlabel 3P seinerzeit Alben von Xavier Naidoo auf einen P2P Server zum download angeboten haben. Die Download-Aktivitäten wurden mitgeloggt und anschliessend wurden die Leute von Anwaltsseiten "abgemahnt". Ich denke der Wortlaut des Briefes lautet daher - bei einer einmaligen Zahlung von XXX € wird von einer Strafrechtlichen Verfolgung abgesehen. Ob die jetzt vor Gericht ziehen und inwiefern die Beweise zivilrechtlich von Belang sind müsste man mal in nem Jura-Studenten-Forum erfragen

    Damals ging es um eine Summe von 250 € die die Betroffenen gezahlt haben. Der von dir erwähnte Fall spielt da ja schon in einer ganz anderen Liga, dadurch wirkt er für mich etwas unglaubwürdig da ich bezweifle, dass du, falls du vor Gericht verlieren würdes, eine 5000 € Strafe bekommen würdest.

    PS: Staatsanwalt und Anwalt ?!? Strafrecht und Zivilrecht = 2 Paar Schuhe
    Ein Beispiel: Du bist Graffiti-Maler und wirst von der Polizei geschnappt und dir wird ein Prozess gemacht. Sagen wir in 20 Fällen der Sachbeschädigung. Strafrechtlich spricht dich der Richter frei und das Verfahren wird eingestellt. ICH als Privatbesitzer kann DICH, -obwohl du freigesprochen wurdest- trotzdem Zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagen... und mit einem guten Anwalt gewinnen. -Alle 20 Leute könnten einzelne Verfahren gegen dich starten....

    Ich hoffe ich konnte helfen, habe aber keine Pauschallösung parrat. Frag beim Verbraucherschutz oder in Jura-Boards einfach mal nach. Besser als das gefährliche Halbwissen von uns! ...Viel Glück...

  7. #7
    W32.FunLove
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    Standard

    ok vielen dank ... ich werde alles so weiterleiten, wie es mir gesagt wurde ^^ danke nochmal, für die schnelle hilfe.
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  8. #8
    W32.FunLove
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    Standard

    Wenn du mir mal die Rechtsanwaltkanzlei sagen könntest bzw. den Namen des Rechtsanwaltes.
    Es wird wahrscheinlich kein Fake dein Freund sollte nur auf das schreiben der Staatsanwaltschaft warten dann ist es sicher. Meistens ist die Staatsanwaltschaft etwas langsamer als die Rechtsanwaltschaftskanzlei. Weil die Rechtsanwaltskanzlei verdient dickes Geld damit.
    Rechtsgültig ist es erst wenn dein Freund das schreiben der Staatsanwaltschaft bekommen hat. Dieses müsste aber bald eintreffen.
    Dann muss er zahlen bzw. vor Gericht diese Sache klären.

    mfg Instailer

  9. #9
    SuperKnicksV2 Avatar von ice2k
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    Standard

    Auch hier gibt es 2 möglichkeiten:

    1. Das Geld sofort bezahlen damit die Sache nicht vor Gericht kommt!
    2. Du glaubst es ist Fake und wartest ab was noch kommt - Sollte ein Brief von der Staatsanwaltschaft kommen bist du am a*** , wenn nicht - Glück gehabt
    “Nun, wir alle fürchten böse Menschen. Aber das Böse hat viele Gesichter und eins davon ist für mich das fürchterlichste; und das ist die Gleichgültigkeit guter Menschen”

  10. #10
    W32.FunLove
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    ich bin noch immer der meinung, dass dasn fake is ... weil die NIE über torrent laden ... und wie gesagt schon gar keine filme oder wie beschrieben pornos.
    naja hier die anwaltskanzlei: http://www.rae-su.de/antipiracy.html, im schreiben wird von der kanzlei KUW Anwälte gesprochen, google ergibt jene seite dort oben. wenn man sich die seite mal anguggt findet man einen link, der auf einen thread im gulliboard verweist ... ehem in meinen augen irgendwie seltsam :/
    ok also ich werd meinem kumpel sagen, er soll auf das schreiben des staatsanwaltes warten ... danke nochmal.
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