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  1. #11
    Optik Scientologe Avatar von Sh0nix
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    Standard

    Also erstmal als Besitzer eines Inet Anschlüsses ist der Besitzer für sämtliche aktivitäten haftbar zumachen. Wenn das halt wer anders runtergeladen hat muss wohl dein Freund das bezahlen hart und unfair -.- Rechtsstaat halt.
    Genauso wenn jemand in dein Wlan netz eindringt und mist macht bist du dafür verwantwortlich -.-

    Mfg



    Willst DU einen Account, eine
    Homepage oder irgendetwas Anderes hacken?
    Look http://free-hack.com/showthread.php?t=14529



    Zitat Zitat von Ken Beitrag anzeigen
    Seid mal ehrlich, unter Freunden klebt man sich auch mal an die Wand

  2. #12
    ••ⓢ©ⓐⓡ•• Avatar von ScaR
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    Was auch komisch vorkommt ist das sofort eine Summe genant wird.
    Wird sowas nicht erst bei einer Verhandlung festgelegt?
    Also ich glaube es ist ein Fake.

  3. #13
    Fortgeschrittener
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    Genauso wenn jemand in dein Wlan netz eindringt und mist macht bist du dafür verwantwortlich
    :shock: Aber nicht wenn das gesichert ist...das eindringen in GESICHERTE Netze ist illegal, und da hat dann der Eindringling für zu haften, wenn man ihn erwischt. Ist das Netz aber nicht gesichert, ist das grobe Fahrlässigkeit, dann muss man selber zahlen :wink:

  4. #14
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    einbrüche in ein netzwerk muss man aber erst nachweisen

    sooo ... mein kumpel hat aber kein wlan ... und ob das einer der paar leute von der lan geladen hat bezweifle ich. er wird die aber nochmal fragen, soviel steht fest.

    auf jeden fall hat sich der anwalt vom vater eingeschaltet und der kümmert sich drum ... aber ich freu mich natürlich stetig über eure meinungen, die ich auf jeden fall weiterleiten werde!
    There are only 10 types of people in the world:
    Those who understand binary and those who don't.

  5. #15
    W32.FunLove
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    ignorieren ist der falsche weg, du MUSST antworten, denn wenn die dir nen brief geschrieben haben ist es eine rechtskräftige mahnung, slebst wenn du nichts verbrochen hättest müsstest du die mahngebüren zahlen! auch wenns von ner dobiosen firma kommt, nie ignoieren! Droh ihnen lieber mit rechtlichen schritten gegen sie und das du deren beweisführung anzweifelst

  6. #16
    W32.FunLove
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    sicher, dass man selbe für die kosten aufkommen muss? stell dir vor, ich verklage dich wegen raupkopiererei ... kann dir aber nix nachweisen. musst du dann trotzdem die gebühren bezahlen? ich denke nicht ... hmmm aber wie gesagt, der anwalt kümmert sich schon drum. könnte man die nicht verklagen wegen ... verleumdung oder son quatsch? ^^
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  7. #17
    W32.FunLove
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    als privatperson kannst du nicht mahnen, nur fristen setzen z.b. und dann anzeigen, den rest übernimmt dann die staatsanwaltschaft bzw. polizei

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