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  1. #11
    Trojaner
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    bei mir war ma das gleiche is so ne popup ins bild gesprungen in dem ein gewinnspiel da war und für die teilnahme bekam man nen kostenlosen mp3 player
    hab mich da eingetragen so wie es is
    1 jahr genazu ein jahr nach dem gewinnspiel kahm ne mahnung in meinen spam email ordner von 10000 euro ohne scheiß
    hab denen dann geantwortet per email da kahm keine antwort und per telefon kahm ein anschluss unter....
    bei dem gewinnspiel gabs net ma ne agb
    das mit der mahnung is jetzt 2 jahre her und nix passiert

  2. #12
    Sobig Wurm
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    besser ist du drohst ihnen gleich bevor die glauben dass du
    dich "anschei**t" und sie dich in der hand haben!

    sei nicht der gejagde! JAGE SIE! :wink:

  3. #13
    Trojaner
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    Hab soeben die 3. Mahnung bekommen.
    bitte überweisen Sie sofort den unten genannten Betrag.

    Liegt es in Ihrem Interesse zukünftig als zahlungsunfähig geführt zu werden, mit allen
    unangenehmen Folgen, die durch die von uns eingeleiteten Maßnahmen entstünden?

    Dies wäre unter anderem:

    - Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid
    - Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
    - Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw.
    - Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (ehemals Offenbarungseid)
    - Eintrag in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse
    Immernoch wird ein Betrag von 99€ gefordert, jedoch wurde die Forderung wie in der letzten Mahnung gedroht noch nicht an das Inkassobüro weitergeleitet.
    Hat jemand ein paar Anregungen was ich in einer E-Mail schreiben könnte?

    Mfg Incredible Pain
    Death is fine, Gimme mine.

  4. #14
    W32.FunLove
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    Bei mir genau das gleiche, mach dir da mal keine Sorgen. Ich versuche mal den brief zu finden.
    FrEe-hAcK DownLoaD BaSe †


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  5. #15
    Trojaner
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    Droht einfach mit ner "Negativen Feststellungsklage", das heißt, dass ein Gerich feststellt, ob der Vertrag ungültig ist, ich glaube in der Art gabs schon mal ein paar Urteile: einmal wegen Verstoß gegen die Guten Sitten und einmal, weil man ja bei Fernabsatz 14 Tage Rücktrittsrecht hat und dieser Hinweis und Einschränkungen dazu müssen in der AGB extra hervorgehoben werden, dann sind sie gültig, sind sie nicht hervorgehoben hat man uneingeschränktes unbefristetes Vertragsrücktrittsrecht.

    Auf jeden Fall würde so eine "Negative Feststellungsklage" meisten Gewinnen, was dazu führen würde, dass masshaft "Kunden" abspringen und ihr Geld zurückhaben wollen, und das können sich solche Firmen nicht leisten, deswegen ziehen sie dann meistens den Schwanz ein.

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