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Gegen was verstößt du:
-Persönlichkeitsrecht
-Privatsphäre wird gestört
-Beleidigung
Was kann mir passieren:
-Geldstrafe
-Freiheitsstrafe/Sozialstunden
Weitere Infos
Du bekommst die Anzeige schriftlich von der nächsten Polizeiwache bzw. wo deine Freundin / Ex-Freundin diese aufgegeben hat. Du wirst zur einer Vorladung eingeladen und sprichst mit der Kriminalpolizei. Du (kannst/ musst aber nicht) eine Aussage tätigen. Der Kriminalpolizist schickt dann einen Brief mit deiner Aussage oder auch ohne an die zuständige Staatsanwaltschaft. Wenn du keine Aussage getätigt hast wird nur der Straftat bestand an die Staatsanwaltschaft geschickt.
Du bekommst dann etwa nach 4 Wochen bescheid was sich aus dieser Sache ergeben hat. Ob eine Gerichtsverhandlung stattfindet oder die Anzeige abgewisen wurde.
(Ich übernehme keine Haftung für den Ablauf etc.)
mfg Instailer
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