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  1. #11
    Swaggy Dude Avatar von mbeezy
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    Kauft euch einfach einen VPN-Zugang. Wer keine 3,50€/Monat für sowas über hat, sollte am besten den PC ganz auslassen... Die Schweiz ist btw immer noch nicht in der EU, nur so als Denkanstoß. :wink:
    #ichwurdezurückgehaltendamals #sheesh #burrr #scurrr #nohomo #turnup #eaglegang #byrdcall #glogangornogang #duschkabinenposse #codeincobracrew

  2. #12
    forumeigener Esel Avatar von Iaa_1
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    ich darf mir ja sowas net kaufen :?

  3. #13
    Trojaner Avatar von XPCIII
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    Zitat Zitat von Kennykiller13
    Kauft euch einfach einen VPN-Zugang. Wer keine 3,50€/Monat für sowas über hat, sollte am besten den PC ganz auslassen... Die Schweiz ist btw immer noch nicht in der EU, nur so als Denkanstoß. :wink:
    VPN-Zugang? Hab ich was nicht mitbekommen? Ich weiß leider überhaupt net was das ist. Aber ich stell mir das so vor das es ein Provider ist über den ich auch in Deutschland angeschlossen sein kann der über ein anderes Land läuft, richtig? .

  4. #14
    Tsutomu Shimomura
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    Zitat Zitat von uberhaxx
    Zitat Zitat von GrafZeppelin
    er speichert das du dann zu dem und dem Proxy zu der un der zeit eine Verbindung hattest^^
    Wirklich sicher? Ich glaube nicht..
    Ja ich bin sicher.

    Habt ihr überhaupt Ahnung von Computern???

    jede einzelne verbindung von und zu eurem Rechner wird gespeichert!
    es wird nicht gespeichert was ihr dort macht^^ aber man weiss das ihr da wart!
    [b]Support im Bereich Wardriving, WLAN-Hacking, Backtrack 3 und Anfängerfragen!Bitte keine Fragen bezüglich RATs/Trojaner.

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    Und wehe mich schreibt nochmal so ein Vollhonk an der nichtmal die Antwort liest weil er zu faul ist sich weiter zu bilden!

  5. #15
    Anfänger
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    mein aktueller Wissenstand ist, daß nur start und ende der internetsitzung, sowie die IP dabei gespeichert werden, nicht aber information über aufgerufene seiten oder verbindungen zu anderen (vpn)servern

  6. #16
    Tsutomu Shimomura
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    Verbindungsdaten einschließlich IP

    Es wird jede einzelne Verbindung von und zu deinem Telefon gespeichert.
    Es wird jede einzelne Verbindung von und zu deinem PC einschließlich deiner IP gespeichert
    Es wird jede einzelne Verbindung von und zu deinem Handy gespeichert
    desweiteren soll sogar mit Hilfe der Handys ein Bewegungsprofil erstellt werden dürfen.

    Es darf nicht gespeichert werden was man dort macht, wo auch immer das sein möge^^

    mensch mensch, so schwer ist das doch nicht.
    [b]Support im Bereich Wardriving, WLAN-Hacking, Backtrack 3 und Anfängerfragen!Bitte keine Fragen bezüglich RATs/Trojaner.

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    Und wehe mich schreibt nochmal so ein Vollhonk an der nichtmal die Antwort liest weil er zu faul ist sich weiter zu bilden!

  7. #17
    Swaggy Dude Avatar von mbeezy
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    Zitat Zitat von Iaa_1
    ich darf mir ja sowas net kaufen :?
    ? o0

    Zitat Zitat von XPCIII
    VPN-Zugang? Hab ich was nicht mitbekommen? Ich weiß leider überhaupt net was das ist. Aber ich stell mir das so vor das es ein Provider ist über den ich auch in Deutschland angeschlossen sein kann der über ein anderes Land läuft, richtig? .
    >> VPN Anbieter Liste



    Auszug aus Wikipedia:
    Virtual Private Network (VPN – dt.: virtuelles privates Netz) ist ein reines Softwareprodukt (daher „virtuell“) und dient der Vernetzung von entfernten Geräten durch ein fremdes Netzwerk hindurch. Dazu wird über ein physikalisch vorhandenes Netz ein virtuelles Teilnetz gelegt, welches logisch (jedoch nicht physisch) vom Rest des Netzes abgekapselt arbeitet. Es basiert auf einer Tunneltechnik, ist weitgehend unabhängig der physikalischen Topologie individuell konfigurierbar, kundenspezifisch und in sich geschlossen (daher „privat“).

    http://de.wikipedia.org/wiki/Virtual_Private_Network
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  8. #18
    Trojaner Avatar von XPCIII
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    Zitat Zitat von GrafZeppelin
    Zitat Zitat von uberhaxx
    Zitat Zitat von GrafZeppelin
    er speichert das du dann zu dem und dem Proxy zu der un der zeit eine Verbindung hattest^^
    Wirklich sicher? Ich glaube nicht..
    Ja ich bin sicher.

    Habt ihr überhaupt Ahnung von Computern???

    jede einzelne verbindung von und zu eurem Rechner wird gespeichert!
    es wird nicht gespeichert was ihr dort macht^^ aber man weiss das ihr da wart!
    Ich hoffe die Frage war nicht an mich gerichtet falls doch:

    Ich habe sehr wohl "Ahnung" von Computern! Ich weiß auch was die Vorratsdatenspeicherung macht bzw. was dort gespeichert wird und was nicht!

    @Kennykiller13:

    Dankö, ich bin auch n bisschen doof. Ich hab VPN grade mit ner Software verwechselt, deswegen dachte ich "hä?" xD... Ich weiß ihr denkt jetzt "Ja war nur ne Ausrede^^"... Ich lass euch einfach mal in dem glauben, auch wenns keine ist^^

  9. #19
    Anfänger
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    Zitat Zitat von GrafZeppelin
    Verbindungsdaten einschließlich IP

    Es wird jede einzelne Verbindung von und zu deinem Telefon gespeichert.
    Es wird jede einzelne Verbindung von und zu deinem PC einschließlich deiner IP gespeichert
    Es wird jede einzelne Verbindung von und zu deinem Handy gespeichert
    desweiteren soll sogar mit Hilfe der Handys ein Bewegungsprofil erstellt werden dürfen.

    Es darf nicht gespeichert werden was man dort macht, wo auch immer das sein möge^^

    mensch mensch, so schwer ist das doch nicht.
    laut wikipedia aber:
    * Verbindungsaufbau mit dem Internet (die abgerufenen Inhalte selbst werden nicht beim Provider gespeichert) sowie

    und genauer:
    # Anbieter von Internetzugangsdiensten speichern

    1. die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse
    2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt
    3. den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone

    Daraus geht nicht hervor, daß was anderes außer uhrzeiten und eine ip adresse, die eigene gespeichert wird. was sind deine quellen?

  10. #20
    Tsutomu Shimomura
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    les die verdammte Erklärung vom Gericht mensches kinners, selbst auf der wiki steht nicht alles weils im Endeffekt noch nicht mal 100% klar ist was die dürfen und was nicht ergo gilt für mich das was da steht und vielleicht liege ich sogar falsch aber so wie du es beschreibst macht die VDS gar keinen sinn und wäre somit überflüssig.

    Code:
    § 113a Speicherungspflichten für Daten
    
    (1) ¹Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer erbringt, ist verpflichtet, von ihm bei der Nutzung seines Dienstes erzeugte oder verarbeitete Verkehrsdaten nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 sechs Monate im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu speichern. ²Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer erbringt, ohne selbst Verkehrsdaten zu erzeugen oder zu verarbeiten, hat sicherzustellen, dass die Daten gemäß Satz 1 gespeichert werden, und der Bundesnetzagentur auf deren Verlangen mitzuteilen, wer diese Daten speichert.
    
    (2) ¹Die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telefondiensten speichern:
    
        1. die Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses, 
    
        2. den Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone, 
    
        3. in Fällen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche Dienste genutzt werden können, Angaben zu dem genutzten Dienst, 
    
        4. im Fall mobiler Telefondienste ferner: 
    
            a) die internationale Kennung für mobile Teilnehmer für den anrufenden und den angerufenen Anschluss, 
    
            b) die internationale Kennung des anrufenden und des angerufenen Endgerätes, 
    
            c) die Bezeichnung der durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzten Funkzellen, 
    
            d) im Falle im Voraus bezahlter anonymer Dienste auch die erste Aktivierung des Dienstes nach Datum, Uhrzeit und Bezeichnung der Funkzelle, 
    
        5. im Falle von Internet-Telefondiensten auch die Internetprotokoll-Adresse des anrufenden und des angerufenen Anschlusses. 
    
    ²Satz 1 gilt entsprechend bei der Übermittlung einer Kurz-, Multimedia- oder ähnlichen Nachricht; hierbei sind anstelle der Angaben nach Satz 1 Nr. 2 die Zeitpunkte der Versendung und des Empfangs der Nachricht zu speichern.
    
    (3) Die Anbieter von Diensten der elektronischen Post speichern:
    
        1. bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht, 
    
        2. bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage, 
    
        3. bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden, 
    
        4. die Zeitpunkte der in den Nummern 1 bis 3 genannten Nutzungen des Dienstes nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone. 
    
    (4) Die Anbieter von Internetzugangsdiensten speichern:
    
        1. die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse, 
    
        2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt, 
    
        3. den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone. 
    
    (5) Soweit Anbieter von Telefondiensten die in dieser Vorschrift genannten Verkehrsdaten für die in § 96 Abs. 2 genannten Zwecke auch dann speichern oder protokollieren, wenn der Anruf unbeantwortet bleibt oder wegen eines Eingriffs des Netzwerkmanagements erfolglos ist, sind die Verkehrsdaten auch nach Maßgabe dieser Vorschrift zu speichern.
    
    (6) Wer Telekommunikationsdienste erbringt und hierbei die nach Maßgabe dieser Vorschrift zu speichernden Angaben verändert, ist zur Speicherung der ursprünglichen und der neuen Angabe sowie des Zeitpunktes der Umschreibung dieser Angaben nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone verpflichtet.
    
    (7) Wer ein Mobilfunknetz für die Öffentlichkeit betreibt, ist verpflichtet, zu den nach Maßgabe dieser Vorschrift gespeicherten Bezeichnungen der Funkzellen auch Daten vorzuhalten, aus denen sich die geografischen Lagen der die jeweilige Funkzelle versorgenden Funkantennen sowie deren Hauptstrahlrichtungen ergeben.
    
    (8) Der Inhalt der Kommunikation und Daten über aufgerufene Internetseiten dürfen auf Grund dieser Vorschrift nicht gespeichert werden.
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