Naja ganz so egal ist das nicht.

Das OLG Hamm (Oldenburg? Bin mir nicht mehr sicher welches es war) hat entschieden, dass der Anschlußinhaber die Haftung nur trägt, wenn er fahrlässig gehandelt hat. Es ging hier zwar nur um Softwarepiraterie aber das Problem des Nachweises (Wer saß am PC?) ist ähnlich gelagert.

Fahrlässig wäre beispielsweise ein offnes Netzwerk.
Da der Beschuldigte nachweisen konnte, das er zum fraglichen Zeitpunkt außer Haus war und sein WLAN mit WEP (muss nicht mal WPA sein) gesichert war, wurde er freigesprochen.

To Do:
- Router reseten und ggf. verschlüsseln! Ansonsten sieht man, dass da nie ein Mann mit Laptop am Fenster war.

Added after 6 minutes:

Allgemein sollte man sich aber schon mehr Gedanken machen. Damit meine ich jetzt nicht, dass man an einen Proxy denken soll, sondern eher daran, was man überhaupt macht.

Vor lauter crypten und Proxys sollte man nicht vergessen, dass soetwas trotzdem Diebstahl bleibt (bzw. Betrug). Ich bezweifle, dass "dein Freund" das gleiche mit einer Waffe statt eines PCs gemacht hätte.

Ich habe in diesem Bereich sicher auch schon einige Grenzen überschritten, aber vor Geld von Privatpersonen schrecke ich doch noch zurück.