Klar dürfen die auch ohne Beschluß durchsuchen , eben dann wenn Gefahr im Verzug ist (verdunklungsgfahr ...) allerdings muß dann der richterliche Beschluß innerhalb von 24 Stunden rückwirkend beantragt werden.

Bei der Durchsuchung können die Beamten alle vom Verdächtigen genutzten Räume und Nebenräume durchsuchen, also alles.