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Es darf nur wenn bestimmte Punkte vorliegen dieses Eilantrag genutz werden. Computerkriminalität zählt wohl kaum dazu.
Gefahrenbegriffe
-Gefahr:
eine konkrete Gefahr, das heißt eine Sachlage, bei der im einzelnen Falle die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung eintreten wird
-gegenwärtige Gefahr:
eine Gefahr, bei der das schädigende Ereignis bereits begonnen hat oder unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht
-erhebliche Gefahr:
eine Gefahr für ein bedeutsames Rechtsgut, wie Leben, Gesundheit, Freiheit, wesentliche Vermögenswerte oder der Bestand des Staates
-Gefahr für Leib oder Leben:
eine Gefahr, bei der eine nicht nur leichte Körperverletzung oder der Tod einzutreten droht;
-Gefahr im Verzuge:
eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person tätig wird
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Was dürfen sie durchsuchen?
Alles was im Durchsuchungsbeschluss aufgeführt ist!!!
Quelle: Wikipedia
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