wenn man keine ahnung hatt .....
gefahr im verzuge = verdunklungsgefahr
kann bei jeglichem tadbestand genutz werden indem es beweise gibt, die der angeklagte möglicherweise verschwinden lassen kann!
wenn man keine ahnung hatt .....
gefahr im verzuge = verdunklungsgefahr
kann bei jeglichem tadbestand genutz werden indem es beweise gibt, die der angeklagte möglicherweise verschwinden lassen kann!