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  1. #1
    wadek
    Gast

    Standard Anzeige wegen falsche eingaben. (Simply)

    Hallo,

    Ich habe ein Problem, ich habe mir simkarten bestellt von Simply, alles kostenlos. Ich habe aber falsche bankdaten eingeben. Jetzt wollen die schweine das ich 40€ bezahle wegen falschen eingaben. Ist das rechtlich?
    Die drohen mir mit anzeigen usw. Briefe vom Rechtsanwalt hab ich auch schon bekommen. Ich habe mit den Handykarten kein bischen Telefoniert, die sind mit 5€ startguthaben angekommen. Also nix telefoniert hab ich.

    Und nach eigenen angaben bin ich erst 15jahre alt. Er sagte wegen falschen angabe von alter und bankdaten soll ich 40€ strafe zahlen.

    Bitte hilfe? gib es irgendein § wo es nicht verpflichtet ist sowas zu machen? was kann ich tun.

  2. #2
    Anfänger
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    Standard

    Mach das sonst wirste Anwaltskosten usw. nocj tragen müssen. Kumpel hatte ähnlichen fall wegen 50€war das zum Schluss durfte er knapp 200 zahlen ^^
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  3. #3
    W32.FunLove
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    Standard

    ich rate dir auch, dass du die 40€ zahlst, denn deine "tat" -> "datenfälschung" ist verboten. und wenn du nen prozess durchführen willst, denke ich net, dass du durchkommen wirst. es sei denn, du wärst deiner tat nicht bewusst gewesen, sprich betrunken. aber ist zu schwer sowas zu beweisen und allerdings dürftest du ja kein alkohol trinken ^^

  4. #4
    wadek
    Gast

    Standard

    Ja toll, verträge kann ich erst mit 18 Abschließen, was ich noch nicht bin.

  5. #5
    W32.FunLove
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    Standard

    ja das stimmt schon. eigentlich ist der vertrag nichtig, aber weil du dein geburtsdatum gefälscht hast, damit du 18 jahre bist, ist dies datenfälschung.

    Rechtlich korrekt, hätte dein vater/deine mutter die simkarten bestellen müssen, da sie deine vormundschaft sind.

  6. #6
    Fortgeschrittener
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    16.12.2007
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    Standard

    lol is mir auch schon ma passiert ... emphele dir zu zahlen xD
    Herr Schröder,
    dann bleibt nur noch die Entfernung des Magens. Herr Dr. Hellendorf wird dies bestimmt demnächst anbieten. Befindet er sich doch zur Zeit im Baumarkt seines Vertrauens, um neue Operationsutensilien zu beschaffen.

  7. #7
    wadek
    Gast

    Standard

    Ja und was ist damit? kann mir das weiterhelfen

    § 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung

    (1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.

    (2) 1Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. 2Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.

    (3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.

    § 109 Widerrufsrecht des anderen Teils

    (1) 1Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Teil zum Widerruf berechtigt. 2Der Widerruf kann auch dem Minderjährigen gegenüber erklärt werden.

    (2) Hat der andere Teil die Minderjährigkeit gekannt, so kann er nur widerrufen, wenn der Minderjährige der Wahrheit zuwider die Einwilligung des Vertreters behauptet hat; er kann auch in diesem Falle nicht widerrufen, wenn ihm das Fehlen der Einwilligung bei dem Abschluss des Vertrags bekannt war.

  8. #8
    W32.FunLove
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    Standard

    hilft dir nicht wirklich weiter.
    diese punkte kommen eigentlich bloss zum zug, wenn du den vertrag vor ort unterschreibst.
    ich nehme an, du hast deine simkarten per internet bestellt und da ein falsches geburtsdatum angegeben.

    Du kannst schon das wiederrufsrecht einbeziehen, doch bin ich mit dem deutschen recht dafür zu wenig involviert. -> live in switzerland ^^

  9. #9
    SuperKnicksV2 Avatar von ice2k
    Registriert seit
    01.06.2007
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    589

    Standard

    Du bist noch keine 18 Jahre alt d.h. du kannst keine Verträge , Abos oder Geschäfte (über dem Einkommen deines Taschengeldes abschließen)

    So kannste den das schreiben , dann können die dir garnichts mehr !
    “Nun, wir alle fürchten böse Menschen. Aber das Böse hat viele Gesichter und eins davon ist für mich das fürchterlichste; und das ist die Gleichgültigkeit guter Menschen”

  10. #10
    Optik Scientologe Avatar von Sh0nix
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    31.08.2007
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    558

    Standard

    LoL Quatsch @mtf-taker
    Sicher gilt das selbe Gesetz auch im Internet.
    Deine Eltern können einfach den Vertrag wiederrufen. ALlerdings könnte das vllt etwas schwierig werden wie die Firma da druck macht. Bezahl lieber das Geld und du bist dir 100% sicher und 40euro sind nicht die welt
    Mfg



    Willst DU einen Account, eine
    Homepage oder irgendetwas Anderes hacken?
    Look http://free-hack.com/showthread.php?t=14529



    Zitat Zitat von Ken Beitrag anzeigen
    Seid mal ehrlich, unter Freunden klebt man sich auch mal an die Wand

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