So, wie ich das sehe, ist sharK illegal (bzw. nicht mehr als alleiniges RAT anzusehen), eben da er eine FWB-Stub bietet (die den Verwendungszweck doch schon ziemlich deutlich macht).

Was Crypter angeht, sofern sie keine Funktionen beinhalten, die aktive Sicherheitssysteme umgehen (Firewall, Antivirus), so sind diese legal (da man sie auch aus kopierschutzrechtlicher Sicht auch zum Schutz eigener Programme verwenden kann). Die meisten Crypter implementieren solche Bypass-Funktionen ohnehin nicht.