Also ich kümmer mich nicht drum, aber ich bin über jeden froh, den ich durch meinen Post dazu bewegen kann etwas sorfälltiger vorzugehen, um sich vor möglichen Konsequenzen zu schützen.

Zu der Frage warum die Anzeige nicht zurückgenommen werden kann:

Es gibt Antrags- und Offizialdelikte.
§202a "Ausspähen von Daten" ist ein Antragsdelikt, eine Anzeige kann nur von dem Geschädigten getätigt werden aber auch von diesem zurückgenommen werden.

Der neue §202c ist aber ein Offizialdelikt, d.h. er muss von Amtswegen verfolgt werden. Wird das Delikt bekannt, muss die Staatsanwaltschaft ermitteln. Egal, ob der Geschädigte es zur Anzeige gebracht hat, oder nicht.