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  1. #21
    Trojaner
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    heist dass wenn mich jemand angezeigt hat, ich das aber privat geklärt habe dass er die anzeige nicht zurück nehmen darf ??
    Siehe erster Post da ist es eigentlich schon gut erklärte.
    Das Ausspähen von Daten gem. §202a ist ein Antragsdelikt. Ohne den Willen des Verletzten kann die Staatsanwaltschaft überhaupt nicht tätig werden. War es also vor dem 11.08.2007 so, dass der Geschädigte einen Antrag zur Strafverfolgung stellen musste, so kann jetzt jeder Dritte (Provider, eingeweihter Freund) Strafanzeige stellen, da der neue §202c als Offizialdelikt von Amtswegen zu verfolgen ist.

    Dies bedeutet auch, dass es nicht mehr die Möglichkeit gibt, dass der Geschädigte (z.B. nach Entschuldigung) die Anzeige zurückziehen kann

  2. #22
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    mit was für strafen muss man rechnen, wenn man eine anzeige über den besitz bösartiger software bekommt?

  3. #23
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    Zitat Zitat von Nimos
    mit was für strafen muss man rechnen, wenn man eine anzeige über den besitz bösartiger software bekommt?
    Kommt aufs Alter/Vorstrafen an

  4. #24
    W32.FunLove
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    sagen wir mal keine Vorstrafen und 14-17 Jahre

  5. #25
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    Ich stelle fest:
    Besitz von Trojanern: Es sind im grunde RATs... Ihr benutzt diese natürlich nur um einem freund zu helfen^^

    Programmieren von Trojanern: Siehe oben^^

    Verbreiten von Trojanern: Stellt diese auf eurem eigenen Webspace hoch und richtet einen Disclaimer ein. Dieser verbietet für sämtliche user den download bereich des trojaners. Fazit ist: Die dürfen den trojaner nicht downloaden und wenn sie es tun verstossen sie gegen den Disclaimer. Wäre dann also ein "Betreten auf eigene Gefahr"

    Das mit dem Veröffendlichen ist mit einem Disclaimer ja kein Problem...

    Schwieriger wirds mit dem Besitz... Bei RATs ist das auch kein Problem, aber Viren? ...

    Xan

  6. #26
    Mahatma Gandhi Avatar von lyrex ##
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    Wusste das alles noch nicht. Danke.


  7. #27
    C64 - Hack Avatar von Phantom
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    Standard Re: Rechtliche Lage bezüglich Trojaner / Stealer / Malware

    Zitat Zitat von xsjpp

    Ist der Besitz von Trojaner (Malware im allgeneinen) verboten? Ja
    Ist der Versuch einen Trojaner/Stealer zu programmieren strafbar? Ja

    Stellt das nicht einen Widerspruch zu unten stehendem Paragraphen dar!?
    Denn wenn ich (trotz) Einwilligung eines Freundes einen Trojaner bei ihm betreibe, so bin ich doch folglich auch im Besitz desselben (was ja laut obiger Aussage strafbar wäre, aber laut Paragraph §202a widerum nicht......).


    Zitat Zitat von xsjpp
    Möglich ist allerdings eine Einwilligung zum §202a (Ausspähen von Daten). Liegt also von einem Freund eine Einwilligung vor, den eigenen Computer zu Testzwecken anzugreifen, so entfällt folglich auch die Strafbarkeit der Vorbereitung. Der Besitz von Malware könnte somit straffrei sein.

    Phantom

    Stell Dir vor, der Klügere gibt immer nach...........dann wird die Welt irgendwann nur noch von Dummen regiert!

  8. #28
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    (..., so entfällt folglich auch die Strafbarkeit der Vorbereitung.)
    § 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
    (1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er

    1.
    Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
    2.
    Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,

    herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
    Nach lesen der beider Quoten würde ich sagen das der Besitz unter § 202c fällt. Also wäre dann auch der Besitz straffrei.

  9. #29
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    Das liest sich, irrwitziges Denken vorausgesetzt, so, als wenn sich der Staat in wenigen Jahren selber bescheissen, und daher straffällig wird.
    Das Stichwort sei der BundesTROJANER. Natürlich wird der Staat nicht illegal werden denn der Staat kann seine eigenen Rechte ja halt selber bestimmen.

    Allerdings frage ich mich jetzt wie exakt die rechtliche Lage ist.
    nehmen wir diesen Satz: 2.
    Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, . . .

    Dies setzt meines Erachtens doch voraus, dass ich mich nur dann strafbar mache wenn ich den Vorsatz, also die Absicht habe, mir widerrechtlich Daten anzueignen oder zu verändern. Also MUSS ich VERMUTLICH straffrei bleiben wenn ich solche Programme ausschliesslich zum Erlernen programmatischer Tätigkeiten herstelle, erwerbe oder vertreibe.

    Das ist wieder einmal eine genau so schlechte Rechtsprechung wie beim Besitz oder Erwerb halluzinogener Pilze, finde ich sie im Wald MUSS ich straffrei bleiben da ein verwechseln hier nicht zur Strafe führen kann. Sammele ich sie aber explizit des Genusses als DROGE, sprich zum erfahren eines Rausches ein, so mache ich mich strafbar. Allerdings ist hier der Unterschied, der Genuss ist und bleibt straffrei. Weiterhin DARF ich solche Pilze AUF KEINEN FALL erwerben, besitzen, veräußern oder sonstwie in Umlauf bringen.

    Bah waqs könnte ich kotzen wenn ich solch schwammige Rechtsprechung sehe, schlampig und NICHT einwandfrei.
    Mir ist, wenn auch nach vielleicht alter Rechtsprechung bekannt, dass, wer einen infizierten Rechner wissentlich oder unwissentlich betreibt, und damit Viren Würmer oder sonstige Malware in Umlauf bringt mit einer Strafe rechnen KANN. Man hat halt für die Sicherheit seiner Daten zu sorgen, gleichfalls hat man aber auch dafür zu sorgen dass man weder Fahrlässig noch vorsätzlich andere in Gefahr bringt.

    Danke aber für den Thread, er hilft doch ungemein weiter, und ich hoffe dass manche Personen echt von Anfang an sagen "ich bin zu doof oder zu schlau also lasse ich es ganz".

    Hrhrhr, nur gut dass ich nicht schlau genug bin Rache zu üben wenn es darum geht meinen kleinen Onlinerivalen anzugreifen ....

  10. #30
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    aber wie sieht es aus mit dem coden eines crypter? is ja keine malware in dem sinne sondern wird nur verwendet um malware wieder FUD zu machen... Aber ich denk wir leben in DE da is alles verboten ^^

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