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  1. #21
    Trojaner
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    Das wär ja richtig gut wenns funzen würde, aber die merken das doch wenn aufn bon oder so steht vorn paar minutes gekauft, dann schon wieder zurückbringen, und quasi als i-tüpfelchen jemand der das gar nicht gekauft hat. Die werden sich doch merken ob sie den schonmal heut bedient hatten.
    @minic kannste bitte dein avatar kleiner machen oder ändern, dieses bild O.o nix für ungut aber das ist echt wiederlig - Geschmack hin oder her xD
    Die Willensfreiheit haben viele im Munde, im Geiste aber wenige.


  2. Folgende Benutzer haben sich für diesen Beitrag bedankt:

    nom (16.06.2010)

  3. #22
    Bad Times Virus Avatar von DeXTer
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    Wie MeisterLampe es sagt find ich au gut^^
    Einfach mit Kassenbon hingehen und ne zweite holn.
    Wenn nicht zu gebrauchen, regelt EBay....wever
    currently programer in => VB.net






  4. #23
    W32.FunLove
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    also ich seh zwei probleme häufig haben solche läden an den produkten irgendwelche chips die nen alarm auslösen sollt man ohne bezahlt zu haben an diesen empfängern vorbei und zweitens ist die information teilweise hinter den kassen und somit außerhalb des eigentlichen ladens...

  5. #24
    Trojaner
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    Zitat Zitat von phelsume
    also ich seh zwei probleme häufig haben solche läden an den produkten irgendwelche chips die nen alarm auslösen sollt man ohne bezahlt zu haben an diesen empfängern vorbei
    Das ist kein Prob. weil du bezahlst ja. Dann gehste nochmal in den Laden oder ein Freund macht das, nimmt aber den Bon von dem wo du das gekauft hast. Ist also gültig. Dann schnappt er sich unauffällig das selbe Produkt geht damit zur Kasse und sagt, dass er sich vertan hatte und es umtauschen oder das Geld wieder zurück haben will. Dann geht er mit 2 Mäusen oder einer Maus und dem Geld wieder nach Haus was er ausgegeben hat. Also = null kein minus gemacht. Und an die chips muss man sich net vorbeischmuggeln da man das erste ja bezahlt hat.
    Edit: Diese Empfänger sind ja meistens hinter den Kassen also sollte es kein Prob. geben wie ich das verstanden hab.
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  6. #25
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    Mal mindestens Kaufhausverbot und ne Anzeige, wenn du nicht schnell genug die Beine in die Hand nimmst (könnte sich als etwas schwieriger entpuppen, wenn du schon in einer Hand die Maus hast )

  7. #26
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    1. Das Klappt hab so schon ne ps3 geholt....
    2.Ist alt

  8. #27
    DateMake Dialer
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    also ich glaub nicht das das klappt der typ kann das ja ganz einfach feststellen indem er schnell raus mit dem Teil geht und wieder rein. Dann sehen sie ob es bezahlt worden ist oder nicht.

  9. #28
    Neuling
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    § 263 Betrug
    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1.
    gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
    2.
    einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
    3.
    eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
    4.
    seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
    5.
    einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

    (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
    (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
    (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
    (7) 1Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. 2§ 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
    fünf jahre knast für ne playstation 3
    wenn man erwischt wird
    aber die idee is nice
    werds trotzdem nich versuchen glaub ich

  10. #29
    NoClose Wurm
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    Ich würds nicht machen, wenn man erwischt wird -->denn mal gute Nacht!
    Falls man seine Zukunft verbauen will, der kanns gerne ausprobieren^^
    Ist aber sehr riskant!

    Butter

    Its the end of the World as we know it.
    ▓•ICQ 849720•▓ ˜

  11. #30
    Warez Artist Avatar von Spongshga
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    überwachungskameras ^^

    Added after 1 minutes:

    kumpel von mit hat sich mal das wow game angeuckt...freunde von dennen haben ein foto vom acc gemacht. nun gehen alle wieder in veschiedene richtungen.... nun wird das handy einer 3 person gegegebend die gerade in den laden geht. um abzulenken. es werden vlt welcher erwichst doch kein nachweiß und der acc ist sicher!
    FH'ler-WAREZ-ARCHIV
    Ich bitte um Entschuldigung was meine Rechtschreibung angeht.
    Inoffizielle JDownloader Addons, Plugins, Tools

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