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  1. #11
    Gesperrt
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    Zitat Zitat von The Blubb
    definier es als sicherheits website die dich über gefahren aufklärt und dir zeigt wie die bösen programme funktionieren, damit du dich dagegen wehren kannst, und schon ist es legal und du bist ein held, obwohl du genau das selbe machst;-)
    bei den AGB irgendwas mit: "Die tools sind nur zu testzwecken an eigenen PCs zu gebrauchen" oder so.
    SoWiet ich weiß darst du die tools gar nicht mehr zu testzweken benutzen!!!
    (Seit 2oo8 glaub mal )

  2. #12
    W32.FunLove
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    Zitat Zitat von monstermaschiene
    SoWiet ich weiß darst du die tools gar nicht mehr zu testzweken benutzen!!!
    (Seit 2oo8 glaub mal )
    Da müssten ja Backtrack und co. auch verboten sein

  3. #13
    W32.FunLove
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    Da müssten ja Backtrack und co. auch verboten sein
    genau das ist es...

    Text des § 202c StGB Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
    Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
    Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
    Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
    de.wikipedia.org/wiki/Hackerparagraph

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