Endlich mal 2 die ich kenne und die vernünftige Posts abgeben..
Mit der Drossel wird es kein Problem sein, habe nur einen Gasschieber den ich in 5 Minuten wieder im Vergaser drin habe.
Endlich mal 2 die ich kenne und die vernünftige Posts abgeben..
Mit der Drossel wird es kein Problem sein, habe nur einen Gasschieber den ich in 5 Minuten wieder im Vergaser drin habe.
BLAH!
Weis ich doch beim Anwalt...War doch schonma wegen Unfall vor gericht
BLAH!
du brauchst wegen der anzeige wirklich nichts machen. da passiert GAR NIX.
ein tritt auf die beine ist doch lächerlich. da hat sie bestimmt keinen schaden davon getragen. auch wenn deine ganze schule aussagen würde, dass du sie derbst verprügelt hast wäre es egal, weil es ohne verletzungen unglaubwürdig klingt !
auch wenn sie nen blauen fleck hat, was soll dir passieren ?
auch nichts !
bei so sachen zählt es vor gericht nicht, ob es eine frau oder ein mann war...
jetzt stell dir mal vor ich zeig jemanden an, weil er mir ein blaues fleckchen getreten hat... die bullen lachen mich aus
also keine angst !!!
zum freund ihrer schwester...
wenn er kommt lass dich drauf ein... wenn ihr euch prügelt gibt es nur 2 möglichkeiten.
1. er kassiert
2. du kassierst
zu 1.) alles wunderbar
zu 2.) dann ist es eben so.. aber das härtet fürs nächste mal ab
aufjedenfall ist die sache danach gegessen !
greetz
edit:// noch zum schlagen von frauen...
es gibt manche frauen die meinen, weil sie halt frauen sind, können sie sich alles erlauben. dann finde ich ist ne kleine ohrfeige auch angebracht um zu zeigen wann sie lieber mal ne erzählpause einlegen sollten. ich meinte eine leichte ohrfeige, denn das zählt für mich nicht als schlagen sondern als wegweiser! grundsätzlich schlägt man aber keine frau das ist wohl richtig !
Mein Name ist Hase... ich weiss von nichts !
andere lösung sag wies war ?
du hast sie gestumpt sie ist runtergefallen sie haben dich gejagt.
du hast die drossel raus (elektisch?) und abgehauen.
er droht dir .. anzeige und gut.
wenn er dich schlägt hat er pech weil du ihn anzeigst schwere körperverletzung...
aus eigener erfahrung sag ihc sag die wahrheit. aber musst ja nit alles sagen ;-)
versuche zu beweißen das dein "kumpel" wirklich bei seiner freundin war (buskarte oder so was)
viel glück
So für den Beitrag nehm ich sogar eine Verwahnung in kauf:
Wegen so Leuten wie dir und Leuten, die meinen sie müssten dir auch noch helfen oder dich bei sowas ünterstützen geht dieses Land echt zu Grunde ~.~
MvG
[S] Nette Leute
[Ironie]
[S] Imba FUD Crypter
[B] PSC, 11!! NonPub Wissen
[/Ironie]
Meinstest du mich mit "zwei personen die ich kenne"
Nochwas, ich kenn das -> Wurde mal von nem Opa geboxt, keine Zeugen.
Einziger Vorteil das er vorbestraft war, weil er ne Frau um Bus nen Kaffe über die Sachen gekippt hat. (nen seeeehr heißen kaffee)
Das Gericht glaubte mir und er musste ca 1000Euro an die Staatskasse zahlen da ich keinen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend gemacht habe. Erm ohne Atest und ohne Zeugen kann sie dir garnichts. Gegen Anzeige, wenn du glück hast gibts ein "Schlichtungsgespräch mit so einer Therapeutin oder so" Ansonsten halt Gegenanzeige und es wird wohl nichts passieren, da sie wohl kein Atest hat.^^
Ich hatte damals eins ^^
Bitte lesen^^
UNDCode:§ 240 Nötigung (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt, 2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder 3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
LGCode:§ 241 Bedrohung (1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
Willst DU einen Account, eine
Homepage oder irgendetwas Anderes hacken?
Look http://free-hack.com/showthread.php?t=14529
also. deine freundin kann dir nix machen, wenn es keine anzeichen darüber gibt, dass sie irgendwwie verletzt wurd eoder so. ich meien man kann einen anzeigen, wenn derjenige ihne deinen willen deine haare schneidet^^.
@ dem freund..
lass dir eine reinhauen, zeig ihn an und kassier schmerzensgeld^^
Als ich den Thread gelesen habe , war mir schon von vorn herein klar , dass des wieder nur ein dummes gelaber von deiner dämlichen Ex und deren Tunte is .....
Es ist abartig , wie oft heute gedroht wird , von wegen jaaaaa , ich hau dir aufs mowl wenn ich dich seh , ich mach dich platt , blablabla
Mir wurde schon oft gedroht , von wegen ich hau dir aufs mowl , davon hab ich 75% nie gesehen und der rest hat nur dumm geguckt , wenn ich se gesehn hab.
Verstehste was ich meine ?
Drohungen sind genauso lachhaft , wie die Mahnungen von lebenstest.de etc.
Und die will dich anzeigen ?
Sorry aber ich hab mich fast verpisst vor lachen....
Stell dir ma vor du bistn Bulle und ne HOE kommt an und meint , mein Ex hat mich gestubst und an den Beinen AU AUA AUA gemacht ....
Ich glaub du würdest die Auslachen ....
und wenn die dumm über deine "krebskranke Freundin" gelabert hat , dann hätt ich ihr wahrscheinlich übelst eine reingew!chst , weil über Leute die an Krebs erkrankt sind , Witze etc. machen , selber leiden sollen. ( Kann sein dass ich das auch falsch verstanden habe , mit der Freundin)
Frauen , die es "extrem" übertreiben , kann man ohrfeigen
@Deathskull
ich glaube du laberst nur MÜLL
a)
Es kommt auf einem Gefängnis zu , wenn man mit 120km/h durch ne 30-Zone brettert ?!
Dann wunder ich mich , warum Leute , die Opas in der Ubahn fast totklatschen , mit ner Bewährung oder Anti-agressionskurse davon kommen
b)
du sagst zu ihm , er soll zum Mann stehen und sich verkloppen lassen. Komisch , dass ein Mann andere ne Flasche über den kopp zieht un dann behauptet es sei ne schwere körperverletzung!
ice2k hat recht , das is schon versuchter totschlag oder gefährliche körperverletzung , wo man bestimmt nicht mit 30 sozialstunden davon kommt.
@ Autokollesch
Du solltest dir nur über deine 120km/h sorgen machen , wobei ich allein die vorstellung schon MEGA ROFL finde!!
sry , hab 3Liter Big Pump getrunken , musste halt lachen^^
und ich gleich kotzen muss
Zitat von JaroZitat von Freepler
2:1 die können dir garnix das müstest du eig. wissen
Whoops, failed Sucker...
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