Hallo ,

also Fakt ist das du für deine Arbeit keine Zahlung erhalten hast ! Dies wurde aber (wie du sagst) Vertraglich festgehalten , du hast also anspruch auf das Geld !

Du bist sicher noch über deine Eltern versichert oder? Diese haben bestimmt eine "Rechtsschutzversicherung" abgeschlossen - diese erlaubt es dir mit einem Anwalt in Kontakt zu treten !

Da du in diesem fall das "Opfer" bist trägt natürlich die Versicherung alle Anwaltskosten (auch wenn ihr den Prozess verlieren solltet , was ich nicht glaube) - D.h. du bemühst dich die Tage um einen Anwalt und klagst die noch offene Zahlung per Gericht ein (evtl. kann die sache auch ausßergerichtlich geklärt werden) dafür muss dein Anwalt aber den Anwalt (der Firma) kontaktieren !

Ich weiss nicht genau wie die Rechtslage bei diesen "MiniJobs" ist aber er kann dich nicht einfach kündigen - Normal hast du 4 Wochen Kündigunsfrist und die Kündigung muss auch vorher angekündigt sein ! D.h. du bekommst (ganz wichtig) Schriftlich eine Kündigung in der zb. steht "Hiermit Kündigen wir die Person "xy" zum 01.01.2008" !

greetz