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  1. #1
    SuperKnicksV2 Avatar von ice2k
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    Standard Geschenkt oder doch nicht?

    Moin ,

    also ein Kollege von mir ist Amerikaner und vor etwa 5 Monaten ist er zurück in die USA !

    Ich und paar Kumpels haben dann noch die Wohnung leer gemacht , dort stand eine Xbox360 und ein Flat.

    Ich hab ihn dann halt angerufen und gefragt was ich mit den sachen machen soll - er meinte ich könnte das geschenkt haben er bräuchte das nicht mehr (haben auch 3-4 Kollegen mitgehört am Handy)

    So , jetzt ist der Affe wieder in DE - Haben uns dann getroffen und als ich ihn dann nachhause gefahren habe meinter er nur "Ja bring mir morgen noch die Xbox etc vorbei)

    Ich hab natürlich nein gesagt , er besteht aber auf die sachen!

    Also wie sieht das jetzt aus? Muss ich ihm die sachen zurück geben oder kann ich das behalten? (rein Rechtlich natürlich)

    Bitte nur Leute antworten die auch wirklich ahnung haben !

    gratz
    “Nun, wir alle fürchten böse Menschen. Aber das Böse hat viele Gesichter und eins davon ist für mich das fürchterlichste; und das ist die Gleichgültigkeit guter Menschen”

  2. #2
    Sobig Wurm
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    Standard

    Naja ich denk mal wenn du Zeugen hast das er sie dir geschenkt hat dann kann er nichts machen...

    Aber als Freund gibt man ihm doch die Sachen wieder.... ^^

    Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen x)
    [B] VB6 Hilfe

  3. #3
    SuperKnicksV2 Avatar von ice2k
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    Standard

    Ich danke dir Kan! - das hilft mir richtig weiter :>
    “Nun, wir alle fürchten böse Menschen. Aber das Böse hat viele Gesichter und eins davon ist für mich das fürchterlichste; und das ist die Gleichgültigkeit guter Menschen”

  4. #4
    Stanley Jobson Avatar von sp33dwalker
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    Standard

    naja ich glaube du kannst es behalten,aber was bist du denn für ein freund ,der einen anderen net seine xbox360 wieder gibt o.O leute gibts

  5. #5
    CIH-Virus
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    Standard

    aber ist auch scheiße wenn einer meint "hier, schenk ich dir" und dann später kommt und es wieder haben will^^
    naja ich würds trotzdem zurückgeben und sagen "Tolles Geschenk!"

  6. #6
    W32.SwineFlu Avatar von Sirect
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    Jop ich wäre dann natürlich auch pissed...
    Aber ich glaube du musst das Zeuch wiedergeben, rein rechtlich kannste es behalten, haste nur nen Freund weniger =)

  7. #7
    Bad Times Virus Avatar von Sirius.GER
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    Standard

    ich glaube nicht, das du das behalten dürfst, da der andere Nachweißen kann, dass es "rechtlich" gesehen seins is, da er sie gekauft hat.

    Wenn du etwas geschenkt bekommen hast, dann kannst du das nicht nachweißen auser mit den Zeugen. Ich glaube aber trotzdem das er ein Recht auf seine Sachen hat.

    MfG


    ICQ: 336504


    Und wird mir meine Last mal zu schwer, dann nimmt der Teufel meine Asche und verstreut sie im Meer

  8. #8
    Beginner Avatar von SMiN.t
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    Geschenkt ist geschenkt .. Sirius sonst könnt ich dir ja einen dicken Porsche schenken richtig der "GÖNNER" sein .. und nach meiner show sagen ..ey den bekomm ich aber morgen wieder
    ?

  9. #9
    W32.FunLove
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    Standard

    der typ kommt doch aus amerika oder wat?

    dann würd ich se ihm wiedergeben, denn die klagen einen für alles an, gewinnen 100 % un kriegen noch viel $$$^^

    also pass auf wat du machst


    PS: die klagen einen wirklich für alles an
    Kuwabara kuwabara

  10. #10
    Linus Torvalds
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    530 Widerruf der Schenkung

    (1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.
    Wichtig ist bei Schenkungen aber auch zu wissen, daß im Falle der Verarmung des Schenkers dieser das Geschenk zurück verlangen kann. Hierfür gilt eine Frist von maximal 10 Jahren ab der Schenkung. Wichtig zu wissen ist dies, wenn der Schenker im Alter z.B. in ein Pflegeheim muß und dort sein restliches Vermögen für die Betreuung aufgebraucht wird. Da der Rückforderungsanspruch auf den Sozialhilfeträger übergeht, sobald dieser mit Leistungen eintreten muß, kann es also passieren, daß der Beschenkte eines Tages Post vom Amt mit einer nicht unerheblichen Forderung erhält.

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