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  1. #31
    Anfänger
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    Standard

    Ich möchte hier nur noch mal kurz gegen das falsch wiedergegebene Bild von Trucrypt "rebellieren". Ich selbst benutze diese Software mit einem 40+ PW, welches aus allem Möglichen besteht. Zusätzlich noch 2 Schlüsseldatein, die ich nicht auf meinen Computer habe. Und ich muss ehrlich sagen, ich fühle mich äußerst sicher!

    Die Polizei crackt nicht einfach mal ein 40 - stelliges PW + Schlüsseldatei, wie das hier so locker geschrieben worden ist.

    omfg ey seit ihr bisschen dumm sry is aber so denkt ihr die bullen haben kein plan ey 32stelliges pw zu knacken xD
    So du megaschlauer, suche bitte mit Hilfe von Google, wie viele Pw/Sec. die besten Polizei Computer schaffen. Dann nimmst du das am besten mal 10, dann haste wahrscheinlich die wahre Anzahl. Jetzt holst du dir einen Taschenrechner, und berechnest mal, wie lange sie an einem 40 stelligen PW sitzen würden. Danke

    Und es gibt auch keine "Hintertür" in Truecrypt, welche die Behörden nutzen könnten.

    Mfg Death
    [S] Nette Leute

    [Ironie]
    [S] Imba FUD Crypter
    [B] PSC, 11!! NonPub Wissen
    [/Ironie]

  2. #32
    W32.Lovgate Avatar von Sp3ct0r
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    Standard

    Soo also folgendens hab mich mal im StGB schlau gemacht:

    §74
    Voraussetzungen der Einziehung

    (1) Ist eine vorsätzliche Straftat begangen worden, so können Gegenstände, die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, eingezogen werden.

    (2) Die Einziehung ist nur zulässig, wenn
    1. die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen oder
    2. die Gegenstände nach ihrer Art und den Umständen die Allgemeinheit gefährden oder die Gefahr besteht, daß sie der Begehung rechtswidriger Taten dienen werden.

    (3) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 ist die Einziehung der Gegenstände auch zulässig, wenn der Täter ohne Schuld gehandelt hat.

    (4) Wird die Einziehung durch eine besondere Vorschrift über Absatz 1 hinaus vorgeschrieben oder zugelassen, so gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend.

    Und jetzt bitte nicht eine Einziehung mit einer Beschlagnahmung verwechseln...

    NEIN! Ich bin kein Legastheniker, es kleben 0,5l Cola in meiner Laptop Tastatur

  3. #33
    Optik Scientologe Avatar von Sh0nix
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    558

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    @ Sp3ct0r das mit dem Auto war ein ironisch gemeintes Beispiel -.-
    ach kommt leute 99% die hier posten haben eh kein Plan.
    Ich werd nixmehr hierzu sagen, es wissen ja alle Leute besser...
    Macht euer Ding ABER ES REICHT WENN DIE STAATSANWALTSCHAFT EURE IP HAT!! Der anschlussinhaber haftet auch wenns unverschlüsseltes Wlan war!
    Da erklärt man was und niemanden interessiert es -.-



    Willst DU einen Account, eine
    Homepage oder irgendetwas Anderes hacken?
    Look http://free-hack.com/showthread.php?t=14529



    Zitat Zitat von Ken Beitrag anzeigen
    Seid mal ehrlich, unter Freunden klebt man sich auch mal an die Wand

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