Solange du einen Beweis für die Ämter hast und das solange durchhälst bis du nicht mehr eingezogen werden kannst (meines wissens 23. Lebensjahr): ja

als beweis gelten, wie in dem text erklärt Ein ärztliches Attest, eine Praxisbescheinigung oder eine andere begründete und nachgewiesene Erklärung (schulische Klausur, Vorstellungsgespräch, dringende berufliche oder familiäre Angelegenheit, die von einem Verwandten oder Berufsvorgesetzten schriftlich bestätigt worden ist).

Dann bräuchte man für jeden Musterungstermin eine entschuldigung und sie können dir, rechtlich gesehen, nichts