Zitat von
MIIIK
hmm da er ja nich selber drauf is und ich die einwilligung der person hab die abgebildet is dachte ich könne mich hierrauf berufen
Recht am eigenen Bild
Hauptartikel: Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht. Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob überhaupt und in welchem Kontext Bilder von ihm veröffentlicht werden.
Einschränkungen gelten allerdings für „Personen der Zeitgeschichte“, wie Politiker, Sportler und Künstler. Paparazzi-Aufnahmen brauchen hingegen auch Prominente nicht immer zu dulden (EGMR, Beschwerde-Nr. 59320/00, 24. Juni 2004, Caroline von Monaco)