Seite 4 von 4 ErsteErste ... 234
Ergebnis 31 bis 32 von 32
  1. #31
    Gesperrt
    Registriert seit
    16.11.2008
    Beiträge
    53

    Standard Re: Jemand hat meine ip.

    Zitat Zitat von C0ldaSIce
    Hey leute, was kann passieren wenn jemand meine ip hat.
    Aber ich habe keinen schaden angerichtet und nichts gemacht (per bifrost)
    Da kann er mir doch nichts anhaben ne? er hat meine ip auch nur durch eine bestimmte internetseite bekommen die die ip speichert wenn man draufgeht.
    Wenn ich hd formatiere kann mir nichts passieren ne?
    es stimmt nicht wirklich, da du dir zugang zu seinem computer mittels einem sogennanten Rat geholt hast, könnte er dich wohl anzeigen.

    //wer meckert hat n problem, hatte selbst damit erfahrung gemacht, aber mein anwalt hat mich rausgeboxxt

  2. #32
    Optik Scientologe Avatar von Sh0nix
    Registriert seit
    31.08.2007
    Beiträge
    558

    Standard

    Ja ich wollt auch grade sagen, ich habe den Text von ihm so verstanden, dass er seinen Server schon auf dem anderen PC hatte.
    Dann ist es sehr wohl strafbar
    Code:
    § 303a
    Datenveränderung
    
    (1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    
    (3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.
    und
    Code:
    § 303b
    Computersabotage
    
    (1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er
    	1. 	eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht,
    	2. 	Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder
    	3. 	eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
    
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    
    (2) Handelt es sich um eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
    
    (3) Der Versuch ist strafbar.
    
    (4) In besonders schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    	1. 	einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
    	2. 	gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Computersabotage verbunden hat,
    	3. 	durch die Tat die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern oder Dienstleistungen oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.
    
    (5) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.
    und der Strafantrag ist vllt auch von Bedeutung:

    Code:
    § 303c
    Strafantrag
    
    In den Fällen der §§ 303, 303a Abs. 1 und 2 sowie § 303b Abs. 1 bis 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
    Mfg



    Willst DU einen Account, eine
    Homepage oder irgendetwas Anderes hacken?
    Look http://free-hack.com/showthread.php?t=14529



    Zitat Zitat von Ken Beitrag anzeigen
    Seid mal ehrlich, unter Freunden klebt man sich auch mal an die Wand

Seite 4 von 4 ErsteErste ... 234

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •