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  1. #71
    NoClose Wurm
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    Zitat Zitat von Assassina
    Hey Zeko,

    also erstmal zu dubio in reo (im Zweifel für den Angeklagten).
    Es heisst doch dubio pro reo und ausserdem ist das sehr unpassend für Internet Straftaten... Bei Internet Straftaten gibt es gewöhnlich nur 2 Sachen, entweder er ist schuldig (IP Logs beweisen es) oder er ist nicht schuldig (IP Logs ungültig oder beweisen nichts). Da gibt es eigentlich keinen Zweifel mehr. Anderes als z.b. bei Mord, wenn z.b. deine Fingerabdrücke auf der Tatwaffe sind. Hier kannst du dich noch unter Umständen rausreden z.B. wenn du ein sicheres Alibi hast, aber bei Internet Sachen ist das mehr so schwarz/weiss. Schuldig/Unschuldig -> gibt keine Zweifel

    Viel passender ist doch das Grundprinzip der Unschuld (Unschuldsvermutung). Die Polizei muss nämlich dir nachweisen das du deinen PC mit Absicht formatiert hast oder was auch immer du noch gemacht hast um eine Straftat zu vertuschen. Du musst also nicht begründen warum dein PC neu formatiert wurde. Klar werden sie dich danach fragen, aber du musst es nicht richtig begründen, es ist eigentlich egal was du sagst, solange es nicht beleidgend ist. Kannst z.b. sagen "Gestern hatte ich Bock auf formatieren", dann muss die Polzei das akzeptieren, was sie sich dabei denken kann dir doch egal sein.

    @Betacrypt 2
    Dich trifft jetzt das was ich vorher schon angesprochen hab. Es gibt hier keinen Zweifel für den Angeklagten bei solchen Internet Delikten. Die IP Logs beweisen das du es warst. Klar zur Anklage wegen einer Straftat wird es nicht kommen (siehe neues Urheberrechtsgesetz), aber zivilrechtlich kannst du dich da kaum rausreden.

  2. #72
    W32.Lovgate
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    @G36KV

    IP Logs beweisen grundsätzlich nichts. Es gab da auch mal den Fall des Professors aus Schweden der mal angeklagt war, Kinderpornografie runtergeladen zu haben. Dumm nur: er konnte es nicht gewesen sein. Weder Filesharing noch vorhandene Dateien. Des Rätsels Lösung: bei Verarbeitung der Ermittlungen hat ein Beamter ausversehen einen Zahlendreher reingebracht. Und das kann uach der Grund sein, warum Beta angeblich Lieder runterlädt, die er bis heute noch nicht gehört hat. In IPs zu vertrauen ist sehr, sehr naiv und gutgläubig.
    Und genau deswegen werden überhaupt Hausdurchsuchungen bei größeren Rechtsbrüchen gemacht: hat der Verdächtige überhaupt die Daten runtergeladen oder nicht? Deswegen durchsucht man nämlich die Festplatte: um die Anklage zu untermauern. Und nicht um den VERDÄCHTIGEN zu schikanieren.

    Genauso können Logdateien auch rechtsunwirksam gemacht werden: Schreib rein was dir gefällt. Dann sieht man nämlich, dass die Dateien offensichtlich manipuliert wurden. Man kann also nciht mehr davon ausgehen, dass die IPs, die in der Log stehen, noch echt sind.

    Dass IPs trotz allem solch einen Beweischarakter haben ist allenfalls, den wohl weniger technikaffinen Richter zu verdanken.

    Die Schuld anhand von Logs auszumachen, ist so, als wenn man sagt "Du warst der Mörder, denn du warst da in der Nähe des Tatortes."
    Deshalb verhört man für gewöhnlich auch Verdächtige und deswegen heißen Verdächtige auch so: weil eben noch nicht die Schuld festgestellt wurde.

    So einfach wie du dir das hier ausmalst ist es (eigentlich) nicht.
    also alle die hier rum geheult haben das es frech sei sollen mal die fresse halten.

    und das meine ich förmlich damit nicht gleich ein admin kommt und mich kickt. aber das kann nicht sein.
    EPIC!!!!

  3. #73
    NoClose Wurm
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    Zitat Zitat von Zeko
    So einfach wie du dir das hier ausmalst ist es (eigentlich) nicht.
    Doch ist es. Welche Zeugen willst du den jetzt in diesem Fall anhören? Hausdurchsuchung wurde nicht gemacht. Somit sind die Logs das einzige Beweismittel und die Musikindustrie klagt nur wenn sie weiss das sie auch wirklich gewinnen kann...

    Des Rätsels Lösung: bei Verarbeitung der Ermittlungen hat ein Beamter ausversehen einen Zahlendreher reingebracht.
    Wie gesagt die IP Logs müssen natürlich gültig sein und/aber die Richter gehen auch davon aus. Klar kannst du es anzweifeln, aber machen das nicht alle? :roll:
    Von dem Fall habe ich auch gehört. Hier ist es aber nochmal eine Stufe höher, hier geht es um mehr als nur eine Geldstrafe und ausserdem wurde ja da auch eine Hausdurchsuchung gemacht und weil nichts gefunden wurde, konnten die IP Logs (zurecht) angezweifelt werden.
    Aber bleiben wir mal im aktuellen Fall von Betacrypt...

  4. #74
    W32.Lovgate
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    Zitat Zitat von G36KV
    Zitat Zitat von Zeko
    So einfach wie du dir das hier ausmalst ist es (eigentlich) nicht.
    Doch ist es. Welche Zeugen willst du den jetzt in diesem Fall anhören? Hausdurchsuchung wurde nicht gemacht. Somit sind die Logs das einzige Beweismittel und die Musikindustrie klagt nur wenn sie weiss das sie auch wirklich gewinnen kann...
    Richtig: welche Zeugen? Genau das ist ja die Krux dabei. Es gibt keine wirklichen Beweise. Und richtig: die Musikindustrie hat Geld und somit muss sie schonmal weniger beweisen. Klingt zwar sehr überdramatisch, ist aber nicht so unreal.
    Du kannst nicht davon ausgehen, dass der Hinweis (die IPs) auf eine Straftat ein Beweis ist nur, weil die wirklichen Beweise (Dateien auf der Platte) fehlen.
    Deiner Logik nach dürfte ich auch Christian S. anklagen, der jedes Wochenende auf Technopartys geht. Der handelt doch mit Ecstacy oder Speed. Schliesslich war er da. Ob er wirklich was in der Tasche hatte? Nein, aber da er ja da war, muss er es ja gewesen sein. Man konnte ja feststellen, dass er dort war.o

    Hinweise sind kein Beweise. Achte mal auf die ersten Silben der Worte. Das eine weist darauf hin, dass X was getan haben könnte. Das andere belegt es.
    Warum werden immer noch Verhandlungen geführt, wenn der Verdächtige schon bei der Vernehmung gestanden hat? Warum wird da noch der Prozess eröffnet und Beweise vorgelegt? Er hat doch schon gesatnden? Ganz einfach: weil der Angeklagte auch totalen Schmuh erzählt haben könnte. Du siehst, die deutsche Justiz ist eigentlich sehr genau und überprüft die Sachen zweimal.

    Warum man allerdings so einen Wert auf Textdateien mit Zahlen legt, das ist das absurdum. Man muss dir die Schuld beweisen. Wirklich tun, tut man es aber nciht. Nur es widersprechen auch die wenigsten oder weisen drauf hin. Das ist das Problem. Würde man die Richterschaft mal einer kleinen technischen Aufklärung unterziehen, dann würde das was bringen.

    Und würde es jetzt schon Richter aus unserer Generation geben, kannst du dir sicher sein, dass die ganze "Ich klage, denn ich brauche Geld" - Masche so nciht möglich wäre.

    Edit: Ein nicht ganz vollständiges Beispiel: Hier.

    Edit 2: Auch ein tolles Beispiel. Dabei hatten die doch soviele IPs.

  5. #75
    NoClose Wurm
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    Zitat Zitat von Zeko
    Es gibt keine wirklichen Beweise.
    Irgendwie reden wir hier von einander vorbei. Es gibt sehr wohl Beweise. Weisst du wie die Musikindustrie zu einer Anklage kommt? Sie durchsucht die P2P Netze und schaut welcher User wieviel illegale Dateien anbietet, siehe hier http://de.youtube.com/watch?v=nvcOkAwij48
    Wir reden hier nicht nur von normalen Logs wie in einem deiner geposteten Beispiel ist, sondern es ist schon bewiesen das diese IP etwas illegales angeboten hat, die Beweise die z.b. ProMedia sammelt sind nun mal glaubwürdig (Screenshots, etc.). Wenn die Polizei oder der Internetanbieter nun die IP vertauscht, dann ist das natürlich sehr schlecht und extremes Pech für das Opfer.
    Wenn die ProMedia Beweise nicht ausreichen würden, dann wären wieder ein paar Arbeitsplätze gefährdet... http://www.antipiracy.de
    Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden als Sachverständige

  6. #76
    W32.Lovgate
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    Zitat Zitat von G36KV
    Wir reden hier nicht nur von normalen Logs wie in einem deiner geposteten Beispiel ist, sondern es ist schon bewiesen das diese IP etwas illegales angeboten hat, die Beweise die z.b. ProMedia sammelt sind nun mal glaubwürdig (Screenshots, etc.).
    Ich verstehe ja, was du sagen willst, aber warum hinterfragst du nichtmal die ganze Sache. Das es nicht so eindeutig ist, siehst du hier.
    So das erbrachte eine Google - Suche mit den Worten "Beweiskraft Screenshot ProMedia". Es ist nicht so einfach.

    Ich hoffe der Link funktioniert später auch noch: Zeig mich bitte nicht an.

  7. #77
    Assassina
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    ...
    Geändert von Assassina (24.02.2009 um 00:45 Uhr)

  8. #78
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    Hi,

    so, nun habe ich meine ganzen Platten inkl. System-HDD mit TrueCrypt verschlüsselt. Dauerte zwar ewig, aber so schlafe ich doch etwas besser.

    Sofern ich wieder was von denen höre lasse ich es euch wissen.

    Schaue schon bei google, ob es gleiche Fälle von "The Rattles" gibt, leider noch nichts gefunden. Wie gesagt, ich persönlich, auch meine Freundin, habe dieses Lied noch nie gehört. Welthit hin oder her. 100%ig UNSCHULDIG!! (In diesem Fall!) )

    Wie das dann mit der IP geht, ist mir ein absolutes Rätsel. Ok, wie schon erwähnt, bin ja auch ein Freak von Bifi, Shark und co. Denke aber eigentlich nicht, das ich infiziert war. Aber naja, man weiß ja nie.

    Ansonsten euch noch ein schönes WE

    Gruß
    BC2

  9. #79
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    Hallo,

    so wollte mich wieder mal melden, wie es nun weiter gegangen ist.

    Habe bereits am Samstag schon einen Brief von der Staatsanwaltschaft im Breifkasten gehabt.

    Verfahren wird eingestellt.


    Bin jetzt nur mal gespannt, ob da noch was in Richtung ZivilRecht kommt. Also ob die noch Kohle haben wollen.

    Also bleibt wieder nur abwarten.

    Gruß
    BC2

  10. #80
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    Zitat Zitat von Betacrypt 2
    Hallo,

    so wollte mich wieder mal melden, wie es nun weiter gegangen ist.

    Habe bereits am Samstag schon einen Brief von der Staatsanwaltschaft im Breifkasten gehabt.

    Verfahren wird eingestellt.


    Bin jetzt nur mal gespannt, ob da noch was in Richtung ZivilRecht kommt. Also ob die noch Kohle haben wollen.

    Also bleibt wieder nur abwarten.

    Gruß
    BC2
    ich denk mal du kannst erstmal druchatmen

    trozdem mach ein backup von deiner alten festplatte wen du das zeug brauchst und versteck die wo wen sich nix mehr tut ist es auch egal die bullen haben besseres zu tun 8)

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