Es heisst doch dubio pro reo und ausserdem ist das sehr unpassend für Internet Straftaten... Bei Internet Straftaten gibt es gewöhnlich nur 2 Sachen, entweder er ist schuldig (IP Logs beweisen es) oder er ist nicht schuldig (IP Logs ungültig oder beweisen nichts). Da gibt es eigentlich keinen Zweifel mehr. Anderes als z.b. bei Mord, wenn z.b. deine Fingerabdrücke auf der Tatwaffe sind. Hier kannst du dich noch unter Umständen rausreden z.B. wenn du ein sicheres Alibi hast, aber bei Internet Sachen ist das mehr so schwarz/weiss. Schuldig/Unschuldig -> gibt keine ZweifelZitat von Assassina
Viel passender ist doch das Grundprinzip der Unschuld (Unschuldsvermutung). Die Polizei muss nämlich dir nachweisen das du deinen PC mit Absicht formatiert hast oder was auch immer du noch gemacht hast um eine Straftat zu vertuschen. Du musst also nicht begründen warum dein PC neu formatiert wurde. Klar werden sie dich danach fragen, aber du musst es nicht richtig begründen, es ist eigentlich egal was du sagst, solange es nicht beleidgend ist. Kannst z.b. sagen "Gestern hatte ich Bock auf formatieren", dann muss die Polzei das akzeptieren, was sie sich dabei denken kann dir doch egal sein.
@Betacrypt 2
Dich trifft jetzt das was ich vorher schon angesprochen hab. Es gibt hier keinen Zweifel für den Angeklagten bei solchen Internet Delikten. Die IP Logs beweisen das du es warst. Klar zur Anklage wegen einer Straftat wird es nicht kommen (siehe neues Urheberrechtsgesetz), aber zivilrechtlich kannst du dich da kaum rausreden.