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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    CIH-Virus Avatar von krusty
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    kann da noch nicht so dolle mitreden, aber mein daddy wurde mal mitm auto von meinem opa geblitzt, das ging direkt an meinen opa, obwohl der nicht beifahrer war, also nicht auf dem foto zuerkennen war...

  2. #2
    Linus Torvalds
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    Zählt die Tolleranz in 50er Zonen auch?
    Wenn ja gehen wieder paar km/h weg.
    08.03.2009

  3. #3
    bomdidengdidengdigigi Avatar von hersch24
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    ne habe den post in diesem window gelesen dachte das währe topic head ^^ der von lycaner
    hallo

  4. #4
    W32.Lovgate
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    Ok, ich hab nochmal kurz gegooglet. Raus kam in etwa:

    Bußgeld: 125,00 Euro
    Gebühren und Auslagen: ca. 24,00 Euro
    Punkte: 4 Punkte
    Fahrverbot: 1 Monat

    Das wird dann in etwa auf dich zukommen. Hab mich wohl arg geirrt mit den 400 Euro. Hatte aber mal gehört, dass es so wäre. Egal.

    Ok, hier nochmal offiziell von bussgeldkataloge.de:

    Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 40 km/h zu schnell gefahren.

    Das wird Sie voraussichtlich 100 Euro kosten.
    Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
    Außerdem 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

    Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
    nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
    Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht,
    falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
    Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren.

  5. #5
    Optik Scientologe Avatar von Sh0nix
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    6% gehen weg soweit ich weiß (kann mich aber auch grad komplett irren)

    LG und gute nacht bis morgen



    Willst DU einen Account, eine
    Homepage oder irgendetwas Anderes hacken?
    Look http://free-hack.com/showthread.php?t=14529



    Zitat Zitat von Ken Beitrag anzeigen
    Seid mal ehrlich, unter Freunden klebt man sich auch mal an die Wand

  6. #6
    NoClose Wurm
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    Ich habe den Thread zwar nicht gelesen, aber:
    70 - 30 - 3 (Toleranz) ergibt 37 Km/h zu schnell.
    Dein Freund ist, wenn er denn 18 ist höchstwahrscheinlich in der Probezeit. Es gibt zwar Sicherheitstrainings, die die Probezeit um 1 Jahr verkürzen und er könnte mit 17 den Führerschein gemacht haben, aber davon gehe ich nun mal nicht aus.
    Busgeldkatalog.de sagt es gibt folgende Bestrafung:
    Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 37 km/h zu schnell gefahren.

    Das wird Sie voraussichtlich 100 Euro kosten.
    Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
    Außerdem 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

    Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
    nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

    Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
    Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
    der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
    Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
    Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
    Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
    bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

    Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
    bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
    Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
    Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
    Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
    absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

    Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
    Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
    Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
    Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
    Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
    (also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
    bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
    Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
    Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.


    Achtung !
    Die Geschwindigkeitsüberschreitung haben Sie geschätzt.
    Vielleicht haben Sie Glück und sind doch nicht so schnell gefahren.

    Bis 100 km/h (gefahrene Geschwindigkeit) werden bei den
    meisten Mess-Systemen 3 km/h Toleranz abgezogen.
    Ab 100 km/h sind es 3 %, auf den nächsten km/h aufgerundet.
    Außerdem übertreiben Tachos deutlich, weil sie
    (das ist gesetzlich geregelt) nicht zu wenig anzeigen dürfen.

    Falls Sie zwischen 26 und 30 km/h zu schnell waren,
    würde Sie das 60 Euro kosten.
    Es kämen 3 Punkte hinzu.
    Mit den gleichen Konsequenzen für die Probezeit.
    Dann gäbe es kein Fahrverbot !
    Weil du gar keinen Führerschein hast, wirst du wohlmöglich auch noch eine Führerscheinsperre bis 21 und vielleicht noch ein weiteres Bußgeld bekommen. Wie da die Lage ist, kann ich dir nicht sagen.
    Dein Freund wird nun innerhalb der nächsten Wochen einen Bescheid kriegen. Dort wird höchstwahrscheinlich die oben genannte Strafe aufgeführt sein und die Aufforderung dies zu befolgen. Außerdem wird dem Schreiben Rücksendeformular beiliegen, mit dem dein Freund den Fahrer des Wagens angeben kann. Dann werden die Leute den genannten Fahrer mit dem Bild vergleichen und wenn sie feststellen, dass du es bist, bist du dran ;-)

    Hofftenlich trifft dich die genannte Strafe!
    Es ist unverantwortlich mit 70 durch eine 30er Zone zu ballern und das obwohl man noch nichtmal einen Führerschein hat! Ich wohne direkt an einer Kreuzung (30er Zone) und dort knallt es mind. 4 x pro Jahr. Neben einem Blechschaden auch häufig mit (teils Schwer-) Verletzten. Ich kann sehr wohl behaupten, dass es so ist, weil die Leute einfach zu schnell fahren und nicht richtig auf die Kreuzung achten - sehe es ja ständig.
    Ich bin kein Moralapostel, der nicht auch mal aufs Gas tritt, aber deine Leistung ist schon nicht schlecht. Leute wie du bringen andere in Gefahr. Vielleicht lernst du ja daraus.

  7. #7
    Assassina
    Gast

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    ...
    Geändert von Assassina (24.02.2009 um 00:39 Uhr)

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