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  1. #21
    DateMake Dialer
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    26.11.2007
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    108

    Standard

    jungs wieso macht ihr euch kopf das ist ein kind der den cool spielen will bis er auf die fresse kriegt der denkt er wird cool sein....tzzz wenn du dich schutzen willst kauf dir pfefferspray

  2. #22
    Assassina
    Gast

    Standard

    Zitat von VG Freiburg, Beschluss vom 02.06. 2008
    d.h. auch hier betroffene erlaubnisfreie Waffen wie Armbrust, Samuraischwerter, Dolch und Kampfmesser.
    Das VG hätte sicher davon gewusst, wenn Dolche seit April 2008 verboten wären. Oder aber der Beschluss bezieht sich auf einen Fall vor der Gesetzesänderung. Ich kenne mich speziell im Waffengesetz nicht gut aus, wusste auch nicht, dass das im April 2008 geändert wurde. Aber Dolche sind weder im Gesetzestext selbst noch in der Anlage erwähnt. Daher käme es auf die Klingenlänge (über 12 cm) an oder darauf, ob man einen Dolch als Hieb- oder Stoßwaffe bezeichnen kann. Kann man das? Das wisst ihr besser, keine Ahnung Wenn, dann ist er jedenfalls verboten.

  3. #23
    <3 catz Avatar von NEAVORC
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    Ohne Waffen prügeln hat viel mehr Stil ^^

    Also nicht auf Bushido und den Rest der Hirnlosen Kopfverdreher hören.
    Mit einem Messer ist man auch nicht stärker
    (╯°□°)╯︵ ┻━┻
    Back2Pwn
    PM for new ICQ

  4. #24
    Assassina
    Gast

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    Zitat Zitat von NEAVORC
    Ohne Waffen prügeln hat viel mehr Stil ^^
    Stimmt

  5. #25
    kat23
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Assassina
    Zitat Zitat von NEAVORC
    Ohne Waffen prügeln hat viel mehr Stil ^^
    Stimmt
    Stimm ich zu

    Zitat Zitat von GrafZeppelin
    kat23 wenn du keine Ahnung hast schreib besser gar nichts

    Code:
    2.4.1 Einige wenige Messertypen werden vom Gesetz (WaffG Anlage 2) als verbotene Waffe eingestuft:
    
       1. Fallmesser (Messer, deren Klinge beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft aus dem Griff schnellen und selbständig festgestellt werden)
       2. Springmesser (Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können), Ausnahmen siehe 2.4.2
       3. Faustmesser (Das sind Messer mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden) , Ausnahmen siehe 2.4.2
       4. Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen, also so genannte Butterfly-Messer
       5. Messer, deren Typ im Gesetz als Waffe benannt ist und die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind. Das sind zum Beispiel Spazierstöcke mit einem Degen (sogenannte Stockdegen) oder Gürtelschnallen mit einem Dolch im Inneren.
    
    
    2.3 Hieb- und Stoßwaffen (Waffen im Sinne des Waffengesetzes)
    
    
    Andersherum bleibt ein Dolch immer eine Waffe im Sinne des WaffG, auch wenn der Hersteller ihn als Brotzeitmesser anbieten würde. Und ein Besteckmesser bleibt ein Besteckmesser, auch wenn es als Kampfmesser angeboten wird.
    
    
    3. Verbot des Führens von Messern
    3.1 Verbot des Führens für bestimmte Messertypen
    
    Laut § 42a, Absatz 1„Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen“, ist es seit dem 1. April 2008 verboten:
    
        * Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen
        * Hieb- und Stoßwaffen (siehe 2.2) zu führen. Klassische Beispiele hierfür sind Stilette und Dolche.
    
    Logischerweise dürfen auch die unter 2.4 als verbotene Gegenstände genannten Messer nicht geführt werden, da ja bereits deren Besitz verboten ist.
    
    Ein Verstoß gegen WaffG §42a wird als Ordnungswidrigkeit, nicht als Straftat, geahndet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden (WaffG §53).
    @ vans1

    wenn du ein Messer haben willst dann sag das auch, ein Dolch ist kein Messer da Messer eigentlich nur eine Scharfe Seite haben, ein Dolch hingegen hat beide Seite geschliffen und ist somit eine WAFFE und nach dem WaffG fällt der Dolch unter verbotene Waffen, Besitzen darfst du es aber nicht mit dir führen und du willst das Ding ja nicht zu Hause in nem Glasschrank stellen

    Kauf dir nen normales Messer Schweizer Offiziers Messer reicht doch aus!
    Schnauze halten, hier haben scheinbar einige immer wieder das Bedürfnis, sich dadurch zu blamieren, indem sie eine große Klappe haben und letztendlich doch totalen Mist erzählen. Du kannst dir einen "British Commando Dagger" bei jedem Waffenshop kaufen, wenn du 18 wärst (dauert aber scheinbar noch ein wenig). Ansonsten fehlt euch sowieso die allerwichtigste Waffe "Verstand", scheinbar könnt ihr nicht mal Griff von Klinge unterscheiden...

  6. #26
    Tsutomu Shimomura Avatar von -=Player=-
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    15.02.2006
    Beiträge
    1.549

    Standard

    ich denke mal das thema ist durch.
    Jetzt habt euch alle wieder lieb und reißt euch verdammt nochmal zusammen und spaaaaamt nicht.

    ~closed~

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