jop danke dir sach mal closed ... ich rauch erstma eine vor seinen augen:>
jop danke dir sach mal closed ... ich rauch erstma eine vor seinen augen:>
löl einen Dolch; kauf dir doch ein Buschmesser das ist wenigstens robust ^^und net so ein kinder - dolch .-.
Na wenn das so einer ist dan ist das klein Prob aber der doch ist hat halt ne doppel klingeich rauch erstma eine vor seinen augen:>
[quote]löl einen Dolch; kauf dir doch ein Buschmesser das ist wenigstens robust ^^und net so ein kinder - dolch .-.[/quote
Also wenn er shcon bei der FW ist dan kann er auch gleich die kettensäge nehmen^^ die macht sogar Brum Brum BrumxD
Was hat das denn mit der Frage zu tun, was soll er mit einem Buschmesser.....
vielleicht machst du dir nochmal klar, dass nicht der, der das größere Messer hat stärker ist, sondern es geht um Funktionalität
_n0p3_
Dolche sind verboten und fallen unter das Waffengesetzt!
und bitte Unterlass solche dummen Aussagen das du das teil für die Feuerwehr brauchst, wenn du dich selber schützen willst kauf dir ein Tonfa oder eine andere nicht verbotene Waffe..
und egal was du sagen wirst, selbst bei der FEUERWEHR braucht man keine Zweischneidige Klinge!
Added after 1 hours 27 minutes:
verbotene waffen anlage 2 abschnitt 1 zu§2(2-4)waffg. präventionsgesetz C7.ein dolch fällt unter kriegswaffe und die sind verboten freunde
[b]Support im Bereich Wardriving, WLAN-Hacking, Backtrack 3 und Anfängerfragen!Bitte keine Fragen bezüglich RATs/Trojaner.
Wlan-Whitelist
PROUD VUP
Und wehe mich schreibt nochmal so ein Vollhonk an der nichtmal die Antwort liest weil er zu faul ist sich weiter zu bilden!
achja und wie schon jemand bemerkte kannst du mit 16 ja wohl nur in der jugenfeuerwehr sein (aktive wehr = ab 18) und was bitte willst du dann mit sowas?
wenn ihr mal wieder in den wald geht vor den kleineren jungs angeben? jedenfalls wüsst ich keinen anderen grund aber wenn du recht hast is euer Jugendwart sehr nachlässig.
Ich mein wenn du jetzt sagst du gehst gern mit deinem Dad/Opa/Nachbarn/Werauchimmer jagen und brauchst das Messer da um irgendein Viehzeugs das Fell abzuziehen oder keine Ahnung das wär wenigst noch ein gescheiter Grund aber naja geht mich ja eigentlich nix an...
Tja, leider scheinen einige Leute dieser Meinung zu seinZitat von der_Dude
Dass man bei der Feuerwehr einen Dolch braucht, ausgerechnet einen Dolch, ist mir auch neu! Und wenn du ihn für die Feuerwehr brauchen würdest, könnte dein Dienstgruppen- bzw. Einsatzleiter oder wie auch immer das heißen mag, dir sicherlich eine entsprechende Bescheinigung für deinen Vater ausstellen
Kann er aber nicht, weil man bei der Feuerwehr selbstverständlich keinen Dolch benötigt. Schlag dir das mal aus dem Kopf, den kriegst du nicht zurück
Das ist ein Nahkampfdolch des brittischen Kommandos... Kannst du mit 18 besitzen.Zitat von vans1
kat23 wenn du keine Ahnung hast schreib besser gar nichts
@ vans1Code:2.4.1 Einige wenige Messertypen werden vom Gesetz (WaffG Anlage 2) als verbotene Waffe eingestuft: 1. Fallmesser (Messer, deren Klinge beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft aus dem Griff schnellen und selbständig festgestellt werden) 2. Springmesser (Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können), Ausnahmen siehe 2.4.2 3. Faustmesser (Das sind Messer mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden) , Ausnahmen siehe 2.4.2 4. Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen, also so genannte Butterfly-Messer 5. Messer, deren Typ im Gesetz als Waffe benannt ist und die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind. Das sind zum Beispiel Spazierstöcke mit einem Degen (sogenannte Stockdegen) oder Gürtelschnallen mit einem Dolch im Inneren. 2.3 Hieb- und Stoßwaffen (Waffen im Sinne des Waffengesetzes) Andersherum bleibt ein Dolch immer eine Waffe im Sinne des WaffG, auch wenn der Hersteller ihn als Brotzeitmesser anbieten würde. Und ein Besteckmesser bleibt ein Besteckmesser, auch wenn es als Kampfmesser angeboten wird. 3. Verbot des Führens von Messern 3.1 Verbot des Führens für bestimmte Messertypen Laut § 42a, Absatz 1„Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen“, ist es seit dem 1. April 2008 verboten: * Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen * Hieb- und Stoßwaffen (siehe 2.2) zu führen. Klassische Beispiele hierfür sind Stilette und Dolche. Logischerweise dürfen auch die unter 2.4 als verbotene Gegenstände genannten Messer nicht geführt werden, da ja bereits deren Besitz verboten ist. Ein Verstoß gegen WaffG §42a wird als Ordnungswidrigkeit, nicht als Straftat, geahndet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden (WaffG §53).
wenn du ein Messer haben willst dann sag das auch, ein Dolch ist kein Messer da Messer eigentlich nur eine Scharfe Seite haben, ein Dolch hingegen hat beide Seite geschliffen und ist somit eine WAFFE und nach dem WaffG fällt der Dolch unter verbotene Waffen, Besitzen darfst du es aber nicht mit dir führen und du willst das Ding ja nicht zu Hause in nem Glasschrank stellen
Kauf dir nen normales Messer Schweizer Offiziers Messer reicht doch aus!
[b]Support im Bereich Wardriving, WLAN-Hacking, Backtrack 3 und Anfängerfragen!Bitte keine Fragen bezüglich RATs/Trojaner.
Wlan-Whitelist
PROUD VUP
Und wehe mich schreibt nochmal so ein Vollhonk an der nichtmal die Antwort liest weil er zu faul ist sich weiter zu bilden!