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  1. #11
    Michelangelo Virus Avatar von vans1
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    jop danke dir sach mal closed ... ich rauch erstma eine vor seinen augen:>

  2. #12
    NoClose Wurm
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    Zitat Zitat von vans1
    vorgaenger ich mein ja nicht fuer einsaetze ich mein wenn wir mal wieda iwo hin gehn in wald oder so

    jo damit du dich vor den bösen bären und wölfen schützen kannst...

  3. #13
    Neuling
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    löl einen Dolch; kauf dir doch ein Buschmesser das ist wenigstens robust ^^und net so ein kinder - dolch .-.

  4. #14
    Anfänger
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    ich rauch erstma eine vor seinen augen:>
    Na wenn das so einer ist dan ist das klein Prob aber der doch ist hat halt ne doppel klinge


    [quote]löl einen Dolch; kauf dir doch ein Buschmesser das ist wenigstens robust ^^und net so ein kinder - dolch .-.[/quote

    Also wenn er shcon bei der FW ist dan kann er auch gleich die kettensäge nehmen^^ die macht sogar Brum Brum BrumxD

  5. #15

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    Was hat das denn mit der Frage zu tun, was soll er mit einem Buschmesser.....
    vielleicht machst du dir nochmal klar, dass nicht der, der das größere Messer hat stärker ist, sondern es geht um Funktionalität
    _n0p3_

  6. #16
    Tsutomu Shimomura
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    Dolche sind verboten und fallen unter das Waffengesetzt!

    und bitte Unterlass solche dummen Aussagen das du das teil für die Feuerwehr brauchst, wenn du dich selber schützen willst kauf dir ein Tonfa oder eine andere nicht verbotene Waffe..


    und egal was du sagen wirst, selbst bei der FEUERWEHR braucht man keine Zweischneidige Klinge!

    Added after 1 hours 27 minutes:

    verbotene waffen anlage 2 abschnitt 1 zu§2(2-4)waffg. präventionsgesetz C7.ein dolch fällt unter kriegswaffe und die sind verboten freunde
    [b]Support im Bereich Wardriving, WLAN-Hacking, Backtrack 3 und Anfängerfragen!Bitte keine Fragen bezüglich RATs/Trojaner.

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    PROUD VUP
    Und wehe mich schreibt nochmal so ein Vollhonk an der nichtmal die Antwort liest weil er zu faul ist sich weiter zu bilden!

  7. #17
    Anfänger
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    achja und wie schon jemand bemerkte kannst du mit 16 ja wohl nur in der jugenfeuerwehr sein (aktive wehr = ab 18) und was bitte willst du dann mit sowas?
    wenn ihr mal wieder in den wald geht vor den kleineren jungs angeben? jedenfalls wüsst ich keinen anderen grund aber wenn du recht hast is euer Jugendwart sehr nachlässig.

    Ich mein wenn du jetzt sagst du gehst gern mit deinem Dad/Opa/Nachbarn/Werauchimmer jagen und brauchst das Messer da um irgendein Viehzeugs das Fell abzuziehen oder keine Ahnung das wär wenigst noch ein gescheiter Grund aber naja geht mich ja eigentlich nix an...

  8. #18
    Assassina
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von der_Dude
    dürfte ich wissen, wieso du unbedingt diesen dolch brauchst? man ist nicht cooler, wenn man nen dolch in der hosentasche hat...
    Tja, leider scheinen einige Leute dieser Meinung zu sein

    Dass man bei der Feuerwehr einen Dolch braucht, ausgerechnet einen Dolch, ist mir auch neu! Und wenn du ihn für die Feuerwehr brauchen würdest, könnte dein Dienstgruppen- bzw. Einsatzleiter oder wie auch immer das heißen mag, dir sicherlich eine entsprechende Bescheinigung für deinen Vater ausstellen

    Kann er aber nicht, weil man bei der Feuerwehr selbstverständlich keinen Dolch benötigt. Schlag dir das mal aus dem Kopf, den kriegst du nicht zurück

  9. #19
    kat23
    Gast

    Standard Re: frage: "dolch" ab wie viel jahren?

    Zitat Zitat von vans1
    hallo ich habe folgendes prob: mein vater will mir einfach nicht meinen dolch wiedageben.

    zur vorgeschichte: vor ca 2 jahren ging ich mit freund in waffenladen um uns dolch/messer zu holen. der verkaeufer fragte wie alt wir denn seien : mein kumpel war damals schon 16 und hat den mir gekauft. dann wollt ich zuhause nachschleifen und mein vater hat ihn mir abgenommen. Nun bin ich 16 und wuerde ihn gern wiedahaben. steht das iwo geschrieben, wie es mit den "messerchens" ist ab wie viel jahren etc..
    PS: hab mir dort sogar vor paar wocehn nen sprungmesser geholt ( mit 16). wie ist die reglung mit dolchen?


    nen bild ( nicht mein dolch nur so ein style hat er und ist NICHT beidseitig geschaerft)


    mfg vansii
    Das ist ein Nahkampfdolch des brittischen Kommandos... Kannst du mit 18 besitzen.

  10. #20
    Tsutomu Shimomura
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    Standard

    kat23 wenn du keine Ahnung hast schreib besser gar nichts

    Code:
    2.4.1 Einige wenige Messertypen werden vom Gesetz (WaffG Anlage 2) als verbotene Waffe eingestuft:
    
       1. Fallmesser (Messer, deren Klinge beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft aus dem Griff schnellen und selbständig festgestellt werden)
       2. Springmesser (Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können), Ausnahmen siehe 2.4.2
       3. Faustmesser (Das sind Messer mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden) , Ausnahmen siehe 2.4.2
       4. Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen, also so genannte Butterfly-Messer
       5. Messer, deren Typ im Gesetz als Waffe benannt ist und die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind. Das sind zum Beispiel Spazierstöcke mit einem Degen (sogenannte Stockdegen) oder Gürtelschnallen mit einem Dolch im Inneren.
    
    
    2.3 Hieb- und Stoßwaffen (Waffen im Sinne des Waffengesetzes)
    
    
    Andersherum bleibt ein Dolch immer eine Waffe im Sinne des WaffG, auch wenn der Hersteller ihn als Brotzeitmesser anbieten würde. Und ein Besteckmesser bleibt ein Besteckmesser, auch wenn es als Kampfmesser angeboten wird.
    
    
    3. Verbot des Führens von Messern
    3.1 Verbot des Führens für bestimmte Messertypen
    
    Laut § 42a, Absatz 1„Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen“, ist es seit dem 1. April 2008 verboten:
    
        * Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen
        * Hieb- und Stoßwaffen (siehe 2.2) zu führen. Klassische Beispiele hierfür sind Stilette und Dolche.
    
    Logischerweise dürfen auch die unter 2.4 als verbotene Gegenstände genannten Messer nicht geführt werden, da ja bereits deren Besitz verboten ist.
    
    Ein Verstoß gegen WaffG §42a wird als Ordnungswidrigkeit, nicht als Straftat, geahndet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden (WaffG §53).
    @ vans1

    wenn du ein Messer haben willst dann sag das auch, ein Dolch ist kein Messer da Messer eigentlich nur eine Scharfe Seite haben, ein Dolch hingegen hat beide Seite geschliffen und ist somit eine WAFFE und nach dem WaffG fällt der Dolch unter verbotene Waffen, Besitzen darfst du es aber nicht mit dir führen und du willst das Ding ja nicht zu Hause in nem Glasschrank stellen

    Kauf dir nen normales Messer Schweizer Offiziers Messer reicht doch aus!
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